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Ein Jahr Bildungspaket: Der Kreis Bergstraße zieht Bilanz / Schulen um Rückmeldung gebeten

Die Hälfte der Berechtigten nimmt Leistungen in Anspruch

Bundestagsabgeordneter Dr. Michael Meister, Christina Stoll von Neue Wege, Erster Kreisbeigeordneter Thomas Metz und Betriebsleiter Stefan Rechmann (v.l.).

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Bergstraße. Vor einem Jahr wurde das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket ins Leben gerufen. Jetzt hat der Kreis Bergstraße Bilanz gezogen. Dabei zeigte sich: Etwa die Hälfte aller Berechtigten im Kreisgebiet nehmen das Bildungs- und Teilhabepaket mittlerweile regelmäßig in Anspruch - ein vergleichbar guter Wert mit steigender Tendenz.

Das Angebot reicht vom Schulbedarf bis zum Mitgliedsbeitrag für den Sportverein. Besonders gefragt sind Zuschüsse zur Schulverpflegung, Lernförderung und Finanzierung von Klassenfahrten. Bis Ende des vergangenen Monats gingen mehr als 6500 Anträge im kommunalen Jobcenter ein, von denen 220 derzeit in Bearbeitung sind.

Anlaufschwierigkeiten sind vorbei

Darüber, wie das Bildungs- und Teilhabepaket vor Ort umgesetzt und angenommen wird, hat sich auch der Bergsträßer Bundestagsabgeordnete Dr. Michael Meister (CDU) informiert. Er traf sich dazu im Jobcenter mit dem Ersten Kreisbeigeordneten und Sozialdezernenten des Kreises Bergstraße, Thomas Metz, dem Betriebsleiter von "Neue Wege", Stefan Rechmann, sowie Christina Stoll, Leiterin des Fachbereichs Bildung.

Dabei erfuhr Meister, dass die Anlaufschwierigkeiten des Angebots mittlerweile überwunden sind und die Abwicklung der Anträge gut läuft, wie Thomas Metz berichtete. Der anfangs höhere Verwaltungsaufwand sei auf das Nötigste reduziert worden.

Bearbeitungszeit von zwei Wochen

"Wenn alle nötigen Unterlagen vorliegen, haben die Anträge eine Bearbeitungszeit von höchstens zwei Wochen. Die Umsetzung des Bildungspakets direkt vor Ort bei Neue Wege war und ist die richtige Entscheidung. Unabhängig davon treten wir für weitere Verbesserungen in den Verfahrensabläufen ein. So könnten die Gewährungszeiträume der Leistungen flexibler gestaltet werden", so Metz weiter. Ansatzpunkte sehe er auch bei den Regelungen zur Kostenerstattung sowie der Anrechnung von Eigenanteilen bei Mittagsverpflegung und Schülerbeförderungskosten.

Michael Meister zog eine positive Bilanz: "Das Bildungspaket ist ein sehr wichtiges Angebot, um Kinder stärker in die gesellschaftlichen Prozesse zu integrieren. Es enthält einige neue Elemente, die die Teilnahme an Aktivitäten in Schule und Freizeit erleichtern oder überhaupt erst eröffnen. Die Hilfe erreicht die Kinder direkt und geht nicht nur an Dritte wie beispielsweise Schulen."

Die Leistungen seien auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten und nicht pauschalisiert. Derzeit führe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Evaluation des Bildungspaketes durch. "So können Inhalte und Verfahrensweisen bei Bedarf modifiziert werden", sagte Meister.

Halbjährlich beantragen

Die Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können in den meisten Fällen gemeinsam mit den SGB-II-Leistungen im halbjährlichen Turnus beantragt werden. Das kommunale Jobcenter stellt den Berechtigten die Vordrucke zum Abruf der unterschiedlichen Fördermittel zusammen mit den Antragsunterlagen für SGB-II-Leistungen zur Verfügung.

Bestimmte Leistungen wie Klassenfahrten und Ausflüge werden auf Antrag in tatsächlicher Höhe übernommen. Für sonstige Berechtigte - zum Beispiel Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag - können sich abweichende Gewährungszeiträume ergeben.

Aktiver auf die Menschen zugehen

"Unsere Aufgabe ist es, weiterhin noch aktiver auf die Menschen zuzugehen und diese Form der Beihilfe zu bewerben. Wir sind sehr interessiert an den Erfahrungen, die die Betroffenen nach einem Jahr Bildungs- und Teilhabepaket gemacht haben. Gerade haben wir die Schulen im Kreis Bergstraße um ein Feedback gebeten und sind gespannt auf die Rückmeldungen", so Betriebsleiter Stefan Rechmann. red

© Bergsträßer Anzeiger, Samstag, 14.07.2012

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