Leserbrief - Handtaschenkontrolle im Einkaufsmarkt Ein "Gefühl von Ohnmacht und Wut"

Lesedauer

Ich war einkaufen im E-Center in Buchen. Beim Bezahlen an der Kasse wurde ich aufgefordert, zur Kontrolle meine Handtasche zu öffnen. Es handelte sich keinesfalls um eine mitgebrachte Einkaufstasche oder -tüte, sondern um meine Handtasche mit den üblichen Utensilien, die Frau so mit sich trägt. Ich war perplex und ließ meine Handtasche kontrollieren und verließ den Markt mit dem Gefühl von Ohnmacht und Wut.

Nachdem ich mich im Internet bezüglich der Persönlichkeitsrechte informiert hatte, telefonierte ich mit der Marktleitung. Mir wurde mitgeteilt, dass die Kassiererinnen angehalten sind, die Handtaschen zu kontrollieren. Ganz eindeutig sind die Persönlichkeitsrechte jedoch geschützt. Nur in einem klar begründeten Verdacht des Diebstahls dürfen Handtaschen kontrolliert werden, und zwar durch die Polizei.

Die Marktleitung teilte mir bei meinem Telefonanruf mit, dass ich die Kontrolle meiner Handtasche hätte ablehnen können, ich bin jedoch nicht auf diese Möglichkeit hingewiesen worden. Ich hätte meine Handtasche auch im Auto lassen können, so die Marktleitung - eine Aufforderung für jeden Autoknacker. Und irgendwo muss ich auch Geldbeutel, Brille und Lippenstift unterbringen.

Es ist zwar bekannt, dass durch Ladendiebstähle ein beträchtlicher Schaden entsteht. Aber wird deshalb gleich jeder Kunde unter Generalverdacht gestellt? Und wie kommt die Marktleitung dazu, ihre Mitarbeiter aufzufordern Handtaschen zu kontrollieren? Die Verbraucher- und Persönlichkeitsrechte müssten Marktleitern sehr wohl bekannt sein!

Mehr zum Thema

Interview Albrecht Schuch: „Eine Mauer ist zutiefst unmenschlich“

Veröffentlicht
Mehr erfahren