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Von unserem Redaktionsmitglied Karl-Heinz Schlitt

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt nimmt an der Odenwaldschule neue Ermittlungen auf. (Bild: dpa)
Heppenheim/Bergstraße. Mitten in den erhofften Befreiungsschlag platzte gestern Nachmittag die nächste Bombe. Zur gleichen Stunde, da die Leiterin der Odenwaldschule im Heppenheimer Stadtteil Ober-Hambach, Margarita Kaufmann, bei einer von ihr eilends einberufenen Pressekonferenz absolut glaubwürdig ihren Kenntnisstand vom langjährigen sexuellen Missbrauch von Internatsschülern schilderte, verschickte die Staatsanwaltschaft in Darmstadt eine brisante E-Mail an die Medien.
Danach hat die Behörde "gegen einen namentlich bekannten und weitere unbekannte ehemalige Lehrkräfte" der Odenwaldschule ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Anders als im Jahr 1999 - als eine Anzeige unter Hinweis auf die Verjährungsfristen im Sande verlief - ist nach aktuellen Informationen der Staatsanwaltschaft nicht auszuschließen, dass es "auch in noch nicht rechtsverjährter Zeit zu Übergriffen auf Schülerinnen und Schüler gekommen ist".
Die kryptische Formulierung kann vieles bedeuten. Normalerweise beträgt die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch an Kindern - je nach Strafandrohung - fünf oder zehn Jahre. Sie beginnt aber erst, nachdem das Opfer von Übergriffen sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Bisher war immer die Rede davon, dass die Straftaten, die mindestens drei Lehrern der Odenwaldschule zur Last gelegt werden, im Zeitraum von 1970 bis 1985 begangen worden sind. Nach dem Strafgesetzbuch kann dafür niemand mehr belangt werden. Wenn die Staatsanwaltschaft jetzt trotzdem ermittelt, bestehen zumindest Anhaltspunkte, dass es auch danach noch sexuelle Übergriffe gegeben haben könnte. Das wäre in der Tat eine neue Dimension.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, dann markiert das Jahr 1985 nicht das Ende des unappetitlichen Kapitels der OSO-Schulgeschichte. Genau wissen will es auch Landrat Matthias Wilkes. Er hat bereits gestern Vormittag in seiner Verwaltung eine genaue Recherche veranlasst. Denn auch der Kreis Bergstraße hat Jugendliche ins OSO-Internat geschickt. Es handelt sich dabei um Fälle, bei denen das "Jugendamt als öffentlicher Sachwalter tätig werden muss", so Wilkes. Geprüft wird nun, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang dies geschehen ist.
"Kurzschlussreaktionen sind fehl am Platz", wirbt Wilkes gleichzeitig um eine differenzierte Betrachtungsweise. Andererseits stehe der Kreis in der Verantwortung für Kinder, die er der Obhut der Odenwaldschule anvertraut hat. Für die Anerkennung des Internats als Einrichtung der Jugendhilfe war bis zur Jahrtausendwende das Landesjugendamt zuständig. Seit 2001 ist diese Aufgabe an die Landkreise delegiert. Die öffentlich-rechtliche Betriebserlaubnis als Regelschule in privater Trägerschaft stammt noch aus der Zeit davor.
Wilkes will in Zukunft ganz genau hinsehen lassen, dass sich Vorfälle, wie sie bis Mitte der 80er Jahre von Zeugen verbürgt sind, nicht wiederholen. Zumal gerade junge Menschen, für die eine Heimunterbringung veranlasst wird, in persönlichen Krisensituationen nicht die Ansprechpartner hätten wie Kinder aus intakten Familienverhältnissen. "Das hat mit Scham zu tun", versteht Wilkes sein Jugendamt als "Sachwalter von Schwachen".
Maximiliam Prieme, Schülervertreter an der OSO, sieht "aktuell keine Gefahr", dass es zu Vorfällen wie in den 70er und 80er Jahren kommen kann. Bei der gestrigen Pressekonferenz berichtete er von "vorbeugenden Maßnahmen" wie der Gründung eines Ausschusses zur Vermeidung sexueller Gewalt. Mit Schulleiterin Kaufmann ist sich Prieme einig, dass an der "engen freundschaftlichen Beziehung und der Nähe von Lehrern und Schülern" nicht gerüttelt werden soll. Gerade "dieses intensive Leben und Lernen" in der Gemeinschaft fasziniert den Schülervertreter. Allerdings hat Kaufmann schon am Wochenende keinen Zweifel daran gelassen, dass - wie sie es nennt - "Generationengrenzen" jederzeit eingehalten werden müssen.
Bergsträßer Anzeiger
09. März 2010
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