Leserbrief - "Ludern" nur mit Körperteilen erlaubt

Leichte Beute für die Jäger?

Von 
Ulrike Achatzi (Neunstetten)
Lesedauer: 

Bei einem Spaziergang am 6. März wurden wir auf eine äußerst fragwürdige Methode ortsansässiger Jäger aufmerksam. Am Waldrand, an einen Baum angebunden, lag ein totes Reh. Mit einem Nylonseil am Bauch und das Ende des Seils wiederrum am Stamm befestigt. Am Abend machten wir Bilder und schickten diese per Email an die Polizeidirektion Heilbronn.

Später informierten wir das Landratsamt Hohenlohekreis, Bereich Jagdschutz. Der zuständige Sachbearbeiter war sehr aufgebracht und sagte uns, dass das so nicht zulässig sei. Man dürfe das sogenannte "Ludern" nur mit Körperteilen oder Eingeweiden, die abgedeckt oder in Röhren abgelegt sind, betreiben. Man werde sich darum kümmern. Am Vormittag hat man uns mitgeteilt, der zuständige Jagdpächter werde das Reh entfernen. Um 14 Uhr teilte uns der Polizeiposten Krautheim mit: Es handle sich um ein überfahrenes Reh, mit dem andere Wildtiere gefüttert würden. Der Kreisjägermeister sei informiert.

Laut diesem sei das Anlegen eines sogenannten Luderplatzes nicht mehr üblich, aber auch nicht strafbar. Auch das Bürgermeisteramt Krautheim wurde informiert. Um 17 Uhr wollten wir sehen, ob das Reh in der Zwischenzeit entsorgt wurde. Das war nicht der Fall!

Der Luderplatz ist vom Weg in weniger als zwei Minuten zu erreichen. Nur etwa 80 Meter entfernt ist ein kleines - noch sauberes - Bächlein. Weitere etwa 700 Meter entfernt ist ein kleiner See, der auch ein Naturschutzgebiet ist. Was uns sehr verwundert ist die Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe des Rehs mehrere Hochsitze stehen. Diese bieten optimale Sicht auf das Reh. Will man tatsächlich nur andere Tiere füttern oder erhofft man sich durch den Köder leichte Beute?! Wir sind der Meinung, dass solche Missstände publik gemacht werden sollten.

Mehr zum Thema

Lesung im Dalberghaus Wie es ist, als blinde Eltern ein Kind großzuziehen

Veröffentlicht
Mehr erfahren

Copyright © 2024 Fränkische Nachrichten