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Justiz: Gutachter spielen bei Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen eine immer wichtigere Rolle

Klage nach Straßenbahn-Unfall

Von unserem Redaktionsmitglied Simone Jakob

Um einen Unfall an der Haltestelle "Stadtbücherei" drehte sich im vergangenen Jahr ein Zivilverfahren vor dem Heidelberger Landgericht

© Rothe

"Wenn ein Deutscher stürzt, schaut er, ehe er aufsteht, ob er einen Haftpflichtigen sieht" - dieses Tucholsky-Zitat beschreibt nach Auffassung von Landgerichtspräsident Michael Lotz ganz gut, womit sich die Heidelberger Zivilrichter tagtäglich beschäftigen. Angefangen bei folgenschweren Unfällen, über Schrammen in der Autowaschanlage bis hin zu Dorffestschlägereien reicht die Palette. Da die zu beurteilenden Konflikte immer komplizierter würden, freue man sich über den Verfahrensrückgang 2012: "Das ermöglicht uns, wieder einen größeren Fokus auf die Qualität zu legen, denn je mehr Verfahren abgewickelt werden müssen, desto weniger Tiefe haben sie", berichten Lotz und Behördensprecher Philipp Zinkgräf beim Jahresrückblick.

Unfälle rekonstruiert

Bei der Beurteilung von Haftungsfragen spielen Gutachter laut Zinkgräf eine immer wichtigere Rolle: "Es ist erstaunlich, wie genau Sachverständige einen Unfall rekonstruieren können." So war ein Fußgänger an der Haltestelle "Stadtbücherei" von einer einfahrenden Straßenbahn erfasst, zu Boden geschleudert und erheblich an Wirbelsäule, Kopf und Auge verletzt worden. Der Mann habe das Verkehrsunternehmen verklagt und behauptet, er sei neben den Gleisen entlang gegangen und dabei von der Bahn erfasst worden, die "mit überhöhter Geschwindigkeit" und ohne zu Klingeln in die Haltestelle gefahren sei. "Der Sachverständige kam aber sicher zu dem Schluss, dass der Kläger zum Unfallzeitpunkt einen halben Meter weit im Gleisbett stand und der Tramfahrer - der mit dem vorgeschriebenen Tempo unterwegs war - keine Zeit mehr hatte, den Unfall durch eine Vollbremsung zu verhindern", berichtet Zinkgräf. Da der Mann den Unfall "leichtfertig" verursacht habe, wies die Kammer seine Klage ab (Aktenz.: 3 O 189/11).

Statistik 2012

  • Beim Heidelberger Landgericht sind 2012 genau 1730 Zivilklagen (minus 118 im Vergleich zum Vorjahr) eingegangen. Berufungen gab es 212 (minus 70). Durchschnittlich war ein Zivilverfahren nach 7,5 Monaten erledigt (6,4 im Vorjahr).
  • Ein Zivilrichter befasst sich pro Jahr mit 145 Verfahren.
  • Erstinstanzliche Strafverfahren gab es 2012 in Heidelberg 48 (minus 12), Berufungen wurden 163 bearbeitet (minus 32). Es war durchschnittlich nach 4,8 Monaten erledigt.
  • Ein Zivilverfahren kostet den Staat durchschnittlich 1994 Euro, ein Strafverfahren 21 572 Euro.
  • Im Landgerichtsbezirk Heidelberg wurden Geldauflagen in Höhe von 241 141 Euro erteilt. Davon flossen rund 54 Prozent an gemeinnützige Einrichtungen. 

Ein ähnlicher Sachverhalt liegt laut Behördensprecherin Sonja Gandner einem Rechtsstreit zugrunde, der vor ihrer Kammer entschieden wurde. So war eine Studentin an der Haltestelle "Poststraße" auf die Gleise gelaufen und von einem Linienbus erfasst worden. Die junge Frau erlitt so schwere Verletzungen, dass sie mehrfach operiert werden und drei Monate im Krankenhaus verbringen musste. Laut Gandner ist sie heute auf einem Auge blind und ihre linke Gesichtshälfte sei gelähmt. Sie hatte das Busunternehmen auf 85 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. "Die junge Frau hat immer wieder betont, dass der Bus viel zu schnell gefahren ist", so Gandner. Tatsächlich ergab die Unfallrekonstruktion, dass der Fahrer unmittelbar vor dem Zusammenstoß noch 40 Stundenkilometer auf dem Tacho hatte - erlaubt seien in der Haltestelle maximal 15 bis 20 gewesen. Da die Studentin die Gleise aber an einer sehr übersichtlichen Stelle leichtfertig betreten habe, trage sie eine Mitschuld an dem Unfall. Die Haftung sei deshalb hälftig verteilt worden: "Die Frau erhielt ein Schmerzensgeld von 40 000 Euro", so Gandner (Aktenz.: 1 O 17/12).

Abgewiesen wurde die Klage eines Autobesitzers, der sich sein "Blechle" in einer Waschstraße zerschrammt hatte, weil sein Wagen auf dem Förderband nach rechts geraten und mit dem Kotflügel am Ausfahrtsportal hängengeblieben war. Hier fand der Sachverständige heraus, dass der Fahrer - entgegen seiner Aussage - entweder das Lenkrad eingeschlagen, die Handbremse angezogen oder den Motor angelassen hatte. "Jene drei Dinge, die ein Warnhinweis an der Einfahrt zur Waschstraße ganz klar untersagt", so Zinkgräf (Aktenz.: 3 O 236/11).

Einer Bäckerei das Backen verbieten wollte ein Wieblinger, der sich durch den Lieferverkehr zu den Filialen zwischen drei und sechs Uhr morgens gestört fühlte und deshalb klagte. Ein Gutachter fand heraus, dass der Lärm der an- und abfahrenden Lkw die Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes für "zumutbaren Lärm" nicht überschreitet, deshalb wies das Gericht die Klage ab (Aktenz.: 4 O 295/11).

Kuriose Einzelfälle

Dass die zahnärztliche Behandlung des Ehemanns laut Bürgerlichem Gesetzbuch zur "Deckung des Lebensbedarfs einer Familie gehört" (§ 1357), musste die Gattin erfahren. Der Mann hatte sich für 9000 Euro die Zähne richten lassen, dann verlor er seinen Arbeitsplatz und konnte die Rechnung nicht bezahlen. Die Klinik nahm seine Ehefrau in die Pflicht, da es sich bei der medizinisch notwendigen Zahnbehandlung um eine "angemessene Maßnahme" gehandelt habe, und bekam recht (Aktenz.: 4 O265/11).

Warum das bloße "Arm um die Schulter legen" nach einem Streit keinen Angriff darstellt, musste ein Dorffestbesucher feststellen, der seinem Kontrahenten nach dieser Geste den Kiefer "aus Notwehr" gebrochen haben wollte. Allerdings wertete die Kammer das Verhalten des späteren Opfers als Anzüglichkeit und kürzte dessen Schmerzensgeld um 20 Prozent (Aktenz.: 4 O 7/12).

© Mannheimer Morgen, Freitag, 08.02.2013

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