In der Altstadt geht es bis in den frühen Morgen lebhaft zu.
© Rothe
Um die Sperrzeit in der Heidelberger Altstadt geht es am 16. April bei einer mündlichen Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Hintergrund ist die Klage von zwei Bewohnern einer Eigentumswohnung in der Altstadt, die erreichen wollen, dass die Schank- und Speisewirtschaften in ihrer Nachbarschaft wieder früher schließen müssen. Derzeit dürfen sie an Wochenenden bis drei Uhr morgens und an Werktagen bis zwei Uhr öffnen. Da sich die Anwohner durch den Lärm gestört fühlen, wollen sie, dass die Kneipen an Wochenenden bereits um zwei Uhr und werktags um ein Uhr zumachen müssen. Um dies zu erreichen, klagten sie vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe und scheiterten. Über die Berufung entscheidet nun im April der Verwaltungsgerichtshof. sin
Leser-Kommentare
Aufgrund von nicht freigegebenen Kommentaren kann die Anzahl dargestellter Kommentare abweichen