Zum Thema - Parkende Wohnmobile, "MM" vom 22. Mai 2015 Campingfahrzeuge "wie ein Krebsgeschwür"

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Endlich wurde einmal Kritik an der "wilden Parkerei" von Wohnmobilen in allen Teilen der Stadt im Gemeinderat laut artikuliert. Nicht nur, dass der eigentlich für diese Fahrzeuge vorgesehene Platz vor der Stadt den schönsten Stadteingang von Ladenburg verschandelt und damit die Investition in den "grünen Ring", das Grünprojekt von 2005 um Ladenburg, zum großen Teil durch den Anblick von blitzendem Chrom und Blech zu nichte macht. Nein, die Wohnmobile breiten sich wie ein Krebsgeschwür, das wild streut, in der gesamten Gemarkung und im Stadtgebiet aus, weil die Wohnmobilisten sich einfach nicht mit den ausgewiesenen Stellplätzen zufriedengeben.

Dieses Problem war vorhersehbar und wird durch eine Erweiterung des bestehenden Platzes nicht gelöst werden können. Aus diesem Grund sollte der bestehende Platz nicht erweitert, sondern generell infrage gestellt werden. Die Alternative zur Erweiterung des Platzes wäre aus meiner Sicht das Auslaufen des bestehenden Pachtvertrags und der Rückbau des Grundstücks in eine Grün- oder Streuobstwiese. Damit wäre nicht nur die Schönheit des Stadteingangs von Ladenburg wieder hergestellt. Das Grünprojekt käme wieder voll zur Geltung. Die Infrastruktur - Alte Römerstraße, Trajanstraße plus die gesamte Südstadt - wäre entlastet. Das Römerstadion mit dem größeren Reiterverein und seinen neuen Sportstätten könnte den Verkehr ohne die Wohnmobile viel besser bewältigen.

Eine Verbreiterung und Erweiterung der bestehenden Infrastruktur, die jetzt schon den bestehenden Verkehr nicht mehr fassen kann, ist für mich als bekennender Neubotzheimer sowieso nicht denkbar und wäre mit meiner aufgezeigten Lösung nicht notwendig. Auf jeden Fall brauchen wir eine Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat. Der Technische Ausschuss, der den Wohnmobilplatz an seinem heutigen Platz und in heutiger Größe beschlossen und damit das Problem geschaffen hat, war mit der damaligen Entscheidung überfordert und aufgrund der Bedeutung der Entscheidung aus meiner Sicht nicht zuständig.

Insofern ist meines Erachtens die Möglichkeit groß, dass die damalige Fehlentscheidung, die nur mit der Mehrheit von einer Stimme gefällt wurde, durch einen erneuten Gemeinderatsbeschluss revidiert wird.

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