Heppenheim.
Vor dem Landgericht Darmstadt beginnt am 26. Februar der zweite Prozess um das schwere Busunglück mit einem Toten und elf Schwerverletzten auf der A 5 bei Heppenheim im September 2011. Das Amtsgericht Bensheim hatte den 57 Jahre alten Fahrer im August 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt - dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 57-Jährige als Fahrer eines Reisebusses auf dem Weg von Bosnien-Herzegowina ins Ruhrgebiet aus Unachtsamkeit auf einen 60 Tonnen schweren Autokran auffuhr, der wegen eines technischen Defekts nur mit 20 Stundenkilometern auf der Standspur unterwegs war. Bei dem Zusammenprall wurde die rechte Vorderseite des Reisebusses komplett aufgerissen.
49-Jähriger kommt ums Leben
Der 49 Jahre alte Ersatzfahrer, der auf dem Beifahrersitz saß, wurde laut Anklage aus dem Bus geschleudert und erlitt dabei tödliche Verletzungen. Außerdem seien elf Insassen zum Teil schwer verletzt worden. Der Mehrsitzer war mit 50 Frauen und Männern im Alter zwischen 25 und 60 Jahren besetzt gewesen. Sie waren auf dem Weg von Sarajewo nach Oberhausen im Ruhrgebiet. Laut Polizei war bei dem Unfall ein Schaden von mehr als 150 000 Euro entstanden. sin
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