Weinheim.
Seit drei Jahren verschönert die Stadt Weinheim nun abschnittsweise ihre Fußgängerzone. "Im Juli wird es vollendet sein", verspricht Tiefbauamtsleiter Karl-Heinz Bernhardt. Am Montag, 4. März, beginnt der letzte Teilabschnitt zwischen dem Windeckplatz und der Grabengasse.
Der Baufirma Gärtner (die auch schon den Zuschlag für die ersten beiden Abschnitte erhalten hatte) stehen erneut rund 800 Quadratmeter (von 3000 Quadratmeter insgesamt) bevor. Die Stadt nimmt für den Ausbau mit Natursteinpflaster, einem "Funktionsband" und neuer Beleuchtung noch mal rund eine halbe Million Euro (von eineinhalb Millionen insgesamt) in die Hand. Wie OB Heiner Bernhardt, Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner und der beauftragte Landschaftsarchitekt Michael Palm im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Anwohner erläuterten, werden die Arbeiten wieder abschnittsweise vorgenommen. Wobei Stadt und Firma auf ein bewährtes Konzept zurückgreifen: Es seien, so Bernhardt, immer zwei Arbeitskolonnen unterwegs: eine bereitet den Unterboden für die Pflasterung vor, die nächste legt gleich die Steine. So war es im zweiten Bauabschnitt am reibungslosesten und am saubersten.
70 Prozent der Steine werden bereits zugeschnitten angefahren, der Rest der lauten Zuschneidearbeiten erfolge auf dem Windeckplatz in einem isolierten Container. "Auch bei diesem Abschnitt gilt als oberste Prämisse", so der Tiefbauchef, "dass jedes Ladengeschäft anlieferbar und vom Kunden begehbar ist, und zwar jederzeit".
Am 30. Juni soll alles schick sein; feststeht jetzt schon, dass der Verein Lebendiges Weinheim und das Stadt- und Tourismusmarketing die "Vollendung" der Fußgängerzone - wie schon im letzten Jahr die Fertigstellung des zweiten Bauabschnittes - mit einem "Pflastersteinfest" auf dem Windeckplatz feiern.
Das Tiefbauamt Weinheim sucht bei der Baumaßnahme den engen Kontakt zu den Anliegern. Dazu stehen Karl-Heinz Bernhardt (Telefon 06201/8 22 64, Mail k.h.-bernhardt@weinheim.de) und Karl-Christian Geßner (06201/8 24 02 k.-c.gessner@weinheim.de) zur Verfügung. zg
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