Bürgermeisterwahl Eppelheim - Da wird nur eine "Lex Mörlein" geschaffen und das Recht gebogen Amtsverweser wäre besser

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Fast ist man es gewohnt, dass das Recht für einzelne Personen zurechtgebogen wird. So offensichtlich auch bei der Besetzung des Bürgermeisterpostens in Eppelheim. Nach dem Gesetz, der Gemeindeordnung, endet die Amtszeit des bisherigen Bürgermeisters mit dem 31. Dezember 2016. Und ab 1. Januar 2017 ist er nicht mehr wählbar.

Um die Amtszeit des bisherigen Bürgermeisters zu verlängern, wird dennoch eine Bestimmung in der Gemeindeordnung herangezogen, die kurzfristig den störungsfreien Übergang zum Nachfolger gewährleisten soll. Nun soll also er die Amtsgeschäfte weiterführen. Und das, obwohl der Gesetzgeber 2015 auch bei der Verlängerung der Bürgermeisteramtszeit im Landesbeamtengesetz dies ausdrücklich anders geregelt hat. Eine Verlängerung durch die Hintertür für eine einzelne Person?

Für den Eppelheimer Fall gibt es in der Gemeindeordnung speziellere Regelungen: Wenn der Bürgermeisterposten längere Zeit nicht besetzt ist - und das ist bei einer Wahlanfechtung mit Anrufung des Verwaltungsgerichts der Fall - kann der Gemeinderat mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder einen Amtsverweser bestellen. Dieser muss zum Bürgermeister wählbar sein - und das ist der derzeitige Eppelheimer Bürgermeister eben nicht mehr.

Und es gibt eine noch genauere Regelung für das Eppelheimer Problem - dass nämlich der, beziehungsweise die gewählte Person vor der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses zum Amtsverweser bestellt werden kann.

Und es gibt einen Grundsatz, dass ein Gesetz, das den speziellen Fall regelt, einem allgemeinen Gesetz vorgeht. Warum dieser Grundsatz in Eppelheim nicht angewandt werden soll, lässt vermuten, dass zugunsten einer Person das geltende Recht ein wenig verbogen, eine "Lex Mörlein" geschaffen werden soll.

Klaus Preuß, Eppelheim

Wer hat einen Vorteil daraus?

Herr Steffen, ich teile Ihre Meinung, was das weitere Vorgehen des Stadtrates von Eppelheim in Sachen Einspruch des Bürgers Georg Sch. gegen die Wahl von Patricia Popp zur Bürgermeisterin Eppelheims betrifft. Ich vermute allerdings, dass gewisse Personen und Kreise aus dieser Situation einen Vorteil ziehen wollen.

Der Nutzen liegt auf der Hand: So lange die neue Bürgermeisterin nicht im Amt ist, können einige Dinge noch geregelt werden, die mit der neuen Bürgermeisterin wahrscheinlich nicht so einfach zu machen wären. Die Trittbrettfahrer des Herrn Sch. sollten das den Bürgern auch klipp und klar sagen und benennen, was sie vor dem Amtsantritt von Frau Popp noch so erledigen wollen.

Mich interessiert vor allem der Haushalt des nächsten Jahres, der die Verschuldung Eppelheims wohl deutlich in die Höhe treiben dürfte.

Hans-Joachim Lenz, Eppelheim