Hochwasserdamm am Rhein in Altlußheim - Seit vier Jahren wird mein Grundstück benutzt, ohne dass ich Ersatz erhalte Betrug der Landesregierung

Lesedauer

Schon über ein Jahrzehnt sind das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Landesregierung in Stuttgart nicht in der Lage, die in Anspruch genommenen Grundstücke für den Rhein-Hochwasserdamm entlang des Kriegbachs, vom Rhein bis zur Bahnlinie, auf Altlußheimer Gemarkung, eigentumsrechtlich zu regeln.

Bereits im Jahr 2004 entstand der erste Schriftverkehr zwischen dem Regierungspräsidium und mir bezüglich des Grundstückserwerbs zum Bau dieses Hochwasserdammes. Ich hatte ein Grundstück direkt neben der Vereinsgaststätte vom Angelsportverein in Neulußheim, am Eichelgarten. Fast alle anderen betroffenen Grundstückseigentümer haben entweder ihr Grundstück verkauft oder ein Tauschgrundstück erhalten. Auch notariell wurde dies alles geregelt.

Ich erklärte von Anfang an, dass ich mein Grundstück nicht verkaufe, sondern ein wertgleiches Tauschgrundstück bekommen möchte. Dies wurde zugesagt. Weil ich großes Vertrauen zu diesen Behörden hatte, stimmte ich im Jahr 2011 zu, dass ohne notarielle Beurkundung mein Grundstück vom Land in Anspruch genommen werden kann, um mit dem Bau dieses Hochwasserdammes "RHWD XXXIV", zu beginnen.

Seit dieser Zeit habe ich kein Grundstück mehr, obwohl ich noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bin. Seit Ende des Jahres 2012 habe ich zwei bis drei Mal im Jahr das Regierungspräsidium angerufen und mich nach dem Stand der Sachlage erkundigt. Die meisten Antworten waren: Wir wissen nicht wie weit die Arbeiten sind. Der zuständige Sachbearbeiter ist nicht in seinem Amt, aber er ruft zurück - es gab aber keinen Rückruf. Wir werden uns um diese Angelegenheit kümmern und halten sie auf dem Laufenden. Was ist passiert? Nichts!

Am 5. Mai 2015 habe ich das Regierungspräsidium Karlsruhe per Einschreiben angeschrieben und mich nach dem aktuellen Stand erkundigt. Auch auf dieses Schreiben habe ich keine Antwort erhalten. Am 10. Juli 2015 habe ich mich dann per E-Mail an die Landesregierung gewandt und mich über die Unzuverlässigkeit vom Regierungspräsidium beschwert. Am 22. Juli 2015 hat mir ein Sachbearbeiter vom Regierungspräsidium auf meinen Anrufbeantworter gesprochen und mitgeteilt, dass die Vermessungsarbeiten so gut wie abgeschlossen sind und er sich in den nächsten Tagen wieder bei mir melden wird. Er hat sich aber dann nicht mehr gemeldet.

Am 27. Juli 2015 bekam ich dann eine E-Mail von der Landesregierung, mit dem Inhalt, dass die Baumaßnahmen abgeschlossen sind, aber die Vermessungsergebnisse noch nicht vorliegen. Bis zum Jahresende 2015 wird alles erledigt sein, sowohl notarielle Beurkundung als der auch Grundbuchvollzug, hieß es da. Am 2. Dezember 2015 fragte ich erneut in Stuttgart nach dem jetzigen Stand. Was ist passiert, bis heute keine Nachricht.

Fazit von dieser ganzen Geschichte ist: Die Landesregierung Baden-Württemberg betrügt mich schon mehrere Jahre, indem sie mein Vertrauen missbrauchte und mein Grundstück ohne notariellen Vertrag benutzt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist nicht in der Lage, dieses Vorgehen ordnungs- und zeitgemäß zu erledigen. Den größten und lächerlichsten Fehler hat dieses Amt im Jahr 2004 gemacht, indem es allen betroffenen Grundstückseigentümern mitteilte, dass aufgrund des Gutachterausschusses von Philippsburg, ein Quadratmeterpreis von 2,50 Euro angeboten wird. Ich habe dann dieses Amt angeschrieben, dass immer noch die Gemeinde Altlußheim mit ihrem Gutachterausschuss zuständig ist und nicht die Gemeinde Philippsburg. Auch der Quadratmeterpreis von 2,50 Euro war falsch. Und: Hätte ich vor vier Jahren nicht unterschrieben, wäre der Rheinhochwasserdamm noch nicht gebaut oder ich hätte mein Ersatzgrundstück schon lange erhalten. Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich eine Klage gegen das Land Baden Württemberg erhebe.

Harald Wein, Altlußheim

Mehr zum Thema

Klimawandel Auf Trockenheit reagieren

Veröffentlicht
Mehr erfahren

Fußball-Landesliga Wieder im Heimathafen eingelaufen

Veröffentlicht
Mehr erfahren