Orkan Niklas - Tonne mit einem Karabinerhaken vor Sturm geschützt - aber dann von der AVR einfach nicht geleert Damit der Abfalleimer keinen Schaden macht

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Stellen Sie sich vor, Sie fahren an stürmischen Tagen durch die Straßen! Plötzlich gibt es am Fahrzeug einen Knall - Sie halten an und sehen ein Abfallbehälter der AVR, das dem Auto Dallen und Kratzer verursacht hat. Besonders bei Dunkelheit sind die grau-dunklen Behältnisse kaum zu erkennen!

Nun ist der Ärger groß! Wer hat Schuld an dem Schaden? Der Hausbesitzer, die AVR, der Hausmeister oder Mieter des Anwesens? Wir haben gegen Abend des 31. März unser Abfallbehältnis am Straßenrand abgestellt, da der Sturm tobte, mit einer alten Hundeleine und Karabinerhaken gesichert, in dem wir es am Bäumchen befestigten.

Ergebnis: Heute Morgen, am 1. April (war es ein Scherz?) ließen die bei uns tätigen Müllwerker das Abfallbehältnis ungeleert stehen. Telefonisch erklärten mir AVR-Mitarbeiterinnen, dass befestigte Behältnisse nicht geleert werden dürfen! Ansonsten würden sich die Bürger beschweren.

Für mich ist dies lachhaft, denn ein solches Verbot verhindert ein Mitdenken der Müllwerker in Bezug auf Sturm, Sicherheit und Gefährdung des Straßenverkehrs, der Radfahrer und Fußgänger. Also: Alle Bürger, die nicht kostenpflichtig Schaden mit ihren Abfallbehältnissen verursachen wollen: Morgens um 5 Uhr aufstehen, mit dem Abfallbehälter an der Straße warten bis der Müllwagen kommt, dann mit dem leeren Behältnis zum Dauerparkplatz zurück und wieder ins Bett gehen?! Oder, wie sehen Sie dies?

Peter S. Kainz, Schwetzingen

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