Bürgermeisterwahl Eppelheim - Durch die Verbreitung von Halbwahrheiten wird das Verhalten des Amtsinhabers nicht besser Dieter Mörlein verspielt den Rest seiner Reputation

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Zwei Leserbriefe erreichen uns zur Bürgermeisterwahl in Eppelheim, wo sich Bürgermeister Mörlein in seinem Amtsblatt auf der ersten Seite über angeblich unfaire Berichterstattung beklagt, die ihm das Recht abspricht, bis zur Klärung einer Klage im Amt zu bleiben:

Bürgermeister Mörlein ist nicht zur Wiederwahl angetreten. Er hat beschlossen, seine Tätigkeit als Bürgermeister von Eppelheim zum 31. Dezember 2016 zu beenden.

Er musste also davon ausgehen, dass es einen Nachfolger geben wird, auch wenn unaufschiebbare Geschäfte und Termine (von ihm über das Ende seiner Amtszeit hinaus geplant!) vorliegen. Bei der Wahl wurde mit überwältigender Mehrheit Patricia Popp im ersten Wahlgang gewählt. So weit herrscht Klarheit - Frau Popp ist ab 1. Januar 2017 die neue Bürgermeisterin.

Die am 1. Dezember 2016 eingelegte Wahlanfechtung wurde abgewiesen. Der Gang in die nächste Instanz bedeutet eine weitere Verzögerung. Angeblich deshalb beschloss Mörlein eigenmächtig seinen Verbleib als Bürgermeister.

Bei der Heidelberger OB-Wahl von 1968 gab es zwei Einsprüche, trotzdem wurde der spätere OB Zundel vom Gemeinderat zunächst als Amtsverweser bestellt. Dieses Amt übte er bis zum Abschluss der Verfahren zwei Jahre lang aus.

Ich gehe davon aus, dass die baden-württembergische Gemeindeordnung auch in Eppelheim anzuwenden ist. Herr Mörlein, der betont, er habe das Gesetz nicht gemacht, begibt sich mit seiner Argumentation auf das Feld der freien Interpretation - in der Verbreitung von - gelinde ausgedrückt - Halbwahrheiten ist er geübt und einfallsreich. Auch die Tatsache, dass Herr Mörlein und der Kläger den gleichen Rechtsbeistand bemühen, was legal sein kann, ermöglicht vielfältige Betrachtungsweisen. Noch ein Satz an den Kläger: Ich bin keine Juristin, gebrauche deshalb einfach nur den gesunden Menschenverstand, informiere mich vor einer Wahl. Selbst ein in der Wahlkabine aufgehängtes Wahlplakat würde mich nicht in meiner freien Wahlentscheidung beeinflussen, geschweige denn ein Wahlplakat, das, laut Eppelheimer Stadtverwaltung, über 24 Meter weit vom Eingang des fraglichen Wahllokales aufgehängt war.

Und Herrn Mörlein, der nun feststellt, dass die selbst eingebrockte Suppe nicht sonderlich bekömmlich ist, empfehle ich, sein Demokratieverständnis ernsthaft zu überdenken! Er ist nämlich gerade dabei, den letzten Rest seiner Reputation zu verspielen. Sein Verhalten gegenüber Patricia Popp ist keinesfalls konstruktiv, sondern schäbig.

Vom Eppelheimer Gemeinderat erwarte ich, dass er sich dem Wohle Eppelheims und dem Votum der Bürger verpflichtet fühlt und Patricia Popp als Amtsverweserin einsetzt. Schließlich war das in Heidelberg schon 1968 rechtens.

Ilse Bührer, Eppelheim

Zeit für die Null-Bock-Bank

Ein Bürgermeister opfert sich für seine Gemeinde? Schweigen sollte er lieber, sein Verhalten nach der von Patricia Popp mit absoluter Mehrheit gewonnenen Wahl spottet jeder Beschreibung. Wenn man ihm Glauben schenken würde, wäre er ein Opfer seines eigenen Pflichtbewusstseins.

Wir wünschen ihm zum Neuen Jahr, dass er sich auf eine seiner berühmten Null-Bock-Bänke setzt und dem Treiben der Busse nach Heidelberg und Schwetzingen zuschaut, sinnend über die Vergänglichkeit der weltlichen Ehren und Würdigungen.

Christiane Steffen, Eppelheim

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