Ferienprogramm Neulußheim - Für Alleinerziehende schwierig Kinderbetreuung mit hohen Hürden

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Dieses Jahr wollte ich meinen elfjährigen Sohn für die Ferienbetreuung in der Gemeinde Neulußheim anmelden, was daran scheiterte, dass dieses Angebot nur für Grundschüler besteht. Gespräche mit einzelnen Gemeinderäten blieben genauso erfolglos wie die direkte Kontaktaufnahme mit dem Bürgermeister. Von ihm wurde ich per E-Mail, von seiner Sekretärin telefonisch abgewimmelt. Die Bitte nach einem persönlichen Gespräch blieb leider ohne Gehör.

Über eine Bekannte habe ich dann von der Ferienbetreuung im Nachbarort erfahren, wo ich meinen Sohn auch anmelden durfte. Fast hätte ich aber auch diese Möglichkeit nicht nutzen können, da die Gemeinde Neulußheim die Übernahme der anteiligen Kosten verweigert hat. Begründung: Ich solle das Kind am Wohnort für die Ferienbetreuung anmelden!

Selbst nach Klärung des Sachverhalts, dass mein Sohn aufgrund der Klassenstufe eben dort nicht mehr angenommen und eine Einzelfallentscheidung abgelehnt wurde, weigert sich das Bürgermeisteramt Neulußheim auch weiterhin, in diesem Fall für den Gemeindenausgleich aufzukommen.

Aus Kulanz darf mein Sohn dennoch die Ferienbetreuung im Nachbarort besuchen, worüber ich wirklich sehr dankbar bin. Dadurch wird mir als alleinerziehender Mutter eine entspannte Berufstätigkeit während der Ferien ermöglicht.

Die Gemeindeverwaltung Neulußheim kann sich in meinen Augen von dieser Hilfsbereitschaft eine Scheibe abschneiden.

Kerstin Tobian, Neulußheim

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