Prunksitzung in Eppelheim - Persönliche Befangenheit im Spiel? Wahrheit und Pressekodex

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Zum Artikel "Bei der Begrüßung verlässt Dieter Mörlein den Saal" vom 20. Februar: Obwohl es um karnevalistischen Frohsinn ging, war dieser Artikel nicht zum Lachen. Denn es handelt sich dabei um die für die Autorin so typische Hofberichterstattung für Patricia Popp und lästerliche Spitzfindigkeit gegen Dieter Mörlein.

Überaus kritisch ist an dieser Form des Journalismus der offenkundige Befangenheitshintergrund der Autorin: Ihr Ehemann ist stellvertretender Vorsitzender der SPD; gemeinsam mit ihm zeigte sie sich äußerst engagiert im Wahlkampf ihrer Duzfreundin Patricia Popp. Mehrere Wochen lang agitierte sie über Artikel in einer anderen regionalen Tageszeitung gegen den Amtsverbleib von Dieter Mörlein und zählte zu den lokalen Claqueuren, welche Frau Popp gegen geltendes Recht als Amtsverweserin durchdrücken wollen. Möglicherweise liegt in der parteipolitischen wie persönlichen Befangenheit dieser Autorin der Grund, weswegen sie die Zeitung, für die sie sonst schreibt, im Fallkomplex Wahlanfechtung und Rathausstreit durch seriösere Journalisten ersetzt hat. In meiner Schulzeit erzählte man mir im Deutschunterricht etwas von "Pressekodex" und "Journalistischem Ethos" - und genau das möchte ich selbst bei Karnevalsartikeln beachtet sehen.

Anna Schneider, Eppelheim Anmerkung der Redaktion: Auch bei der SZ ist es natürlich so, dass über wichtige lokalpoltische Angelegenheiten wie die Wahlanfechtung unsere Redakteure die Artikel selbst verfassen. Gegen den Pressekodex hätten wir im Übrigen viel eher dann verstoßen, wenn wir nicht berichtet hätten, dass Dieter Mörlein aus Protest den Saal verlassen hat. Wir hätten dann einen für alle sichtbaren Eklat des Amtsverwesers wissentlich verschwiegen. Wir fühlen uns nur der Wahrheit verpflichtet.