Wieder einmal zieht das bedrohliche Wort "Schwarzbauten" durch die parlamentarische Debatte. Es suggeriert Filz und Günstlingswirtschaft. Während die Behörden bislang mehr oder weniger beide Augen zugedrückt haben, konnten sich die Besitzer am Ausbau ihrer Hütten zu Wochenendhäuschen delektieren. Im rechtsfreien Raum gediehen, wie in vielen Städten dieser Jahrzehnte, zuweilen veritable Immobilienträume.
Eine nachträgliche baurechtliche Klärung wäre aber vor allem deshalb so unerquicklich - und wurde konsequenterweise auch vermieden -, da sie den Bauherren faktisch die alleinige Verantwortung zuschieben würde. Sie können aber nicht allein dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Behörden seinerzeit beide Augen zugedrückt haben. Zumal die Folgen für die Eigentümer teilweise schwerwiegend wären: Rückbau, Abriss oder Umsiedlung.
Gleichwohl kann die Duldung rechtsfreier Räume keine kommunale Ultima Ratio sein. Vor allem dann nicht, wenn sie den einen begünstigt, den anderen aber benachteiligt. Ein Beibehalten des Status Quo ließe sich auch nicht mit dem Hinweis begründen, dass das nachträgliche Einziehen eines rechtlichen Rahmens teilweise recht unliebsame Folgen hätte. Wegen der Mitverantwortung der Behörden wäre aber ein Weg, der den Betroffenen unnötige und unbotmäßige Härten ersparte, zu begrüßen. Diesen Weg zu finden, sollte im gemeinsamen Interesse von Politik und Verwaltung sein. Auch wenn Wegschauen allemal bequemer ist.
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