Forum der Leser - Hartfried Golf von der Bürgerinitiative "Gegenwind" kritisiert die Zustimmung des RP zum Windrad in Hüttenfeld Genehmigung nach Gutsherrenart

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Die Teilnahme an den ZAKB-Verbandsversammlungen ist für beide Hüttenfelder Bürgerinitiativen (BI) Pflichtprogramm - natürlich nur als einfache Zuhörer. Dieses Mal (11. Dezember) hat es sich wieder gelohnt, gab es doch eine Weihnachtsbescherung: Geschäftsführer Gerhard Goliasch verkündete voller Stolz, dass der ZAKB seit dem 10. Dezember im Besitz der Genehmigung zum Bau der Windkraftanlage auf dem Deponieberg sei.

Ein Vertreter der Stadt Lampertheim war überrascht, dass diese nicht unwesentliche Mitteilung der Stadt nicht direkt vom RP und nicht schon am Vortag übermittelt worden war. Die BIs waren überrascht, dass die Genehmigung überhaupt schon am 10. Dezember ausgefertigt worden ist, nachdem noch tags zuvor aus dem RP zu verlauten war, dass noch einige Punkte offen und eine Entscheidung noch nicht gefällt sei. Trotz dieser sachlichen Prüfpunkte wurde dem ZAKB nur einen Tag später die gestempelte und unterschriebene Genehmigung ausgehändigt. Das ist in der Tat wie ein Weihnachtswunder.

Dieser zeitliche Ablauf lässt vermuten, dass die Genehmigung am 10. Dezember in wenigen Stunden in einem Hauruckverfahren durch die Dezernate und Abteilungen im RP gepeitscht wurde. Es ist anzunehmen, dass am Morgen des nämlichen Tages von höherer Stelle des RP den zuständigen Sachbearbeitern vorgegeben wurde, den Bauantrag positiv zu bescheiden und die Genehmigung bis zum frühen Nachmittag auszufertigen. Sollte das gegen den Willen der Sachbearbeiter erfolgt sein, wäre das ein Skandal.

Offensichtlich ging es höheren Orts um das gewünschte Ergebnis und nicht um gründliche sachliche Prüfung. Und das bei einem Hochrisikostandort, der sogar im Gutachten zum Landesentwicklungsplan mit der höchsten Konfliktstufe beim Artenschutz eingestuft wurde! Bei den offenen Punkten handelte es sich um zentrale Fragen zum Naturschutz für streng geschützte Wildtiere. Im Zweifel sollte das Leben Vorrang haben vor dem Bau dieses teuren Prestigeprojektes, das in unserem Schwachwindgebiet nichts zur Energiewende beitragen wird.

Wie oben aufgezeigt, wurde die Stadt vom RP bei der Vollzugsmeldung despektierlich behandelt. Aber es kommt noch besser. Wie die beiden Hüttenfelder BIs vor zwei Monaten aufgezeigt haben, wurde das im Dezember 2013 offiziell beim RP eingereichte Vogelgutachten an einigen entscheidenden Stellen nachträglich am grünen Tisch unter Mitwirkung des RP geändert. Die Stadt hat daraufhin - in Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verantwortung für den Naturschutz - dem RP einige kritische Fragen gestellt. Die Antwort steht bis heute aus. Natürlich wurde erwartet, dass die Fragen noch vor der Genehmigung beantwortet werden. Stattdessen ist die Genehmigung im Schweinsgalopp erstellt worden. Von den Antworten fehlt weit und breit jede Spur.

Damit hat das RP vollendete Tatsachen geschaffen und die Stadt vor den Kopf gestoßen. Erneuerbare Energien rechtfertigen wohl alles. Irgendwann werden die Antworten des RP auf die Fragen der Stadt eintrudeln. Sie sind dann ein Fall für die Archivierung. Werden so die Sorgen der Bürger ernst genommen?

Zu dieser Genehmigung nach Gutsherrenart wird beigetragen haben, dass das RP bei Windrädern in der Regel keine gerichtliche Kontrolle aus Gründen des Naturschutzes fürchten muss. Einfache Bürger können nach deutschem Recht - unter Verletzung von Europarecht - nicht wegen Verletzung von Naturschutzbelangen gegen ein Windrad klagen. Und die Naturschutzverbände haben erst bei Windparks von 20 und mehr Windrädern ein gesichertes Klagerecht. Die Regierung hat sich listigerweise diesen großen rechtsfreien Raum geschaffen, um lästige Bürger und Naturschutzvertreter auszuschalten. Das RP nutzt diesen Freiraum ungeniert aus.

Das RP hat die Genehmigung gegen alle sachlichen Argumente auf Biegen und Brechen durchgedrückt. Damit hat es zu erkennen gegeben, dass Natur- und Artenschutz nichts zählen und die Energiewende ohne Rücksicht auf Verluste umgesetzt werden soll. Trotz des rechtsfreien Raumes: Das Genehmigungsverfahren wird ein behördliches und gerichtliches Nachspiel haben.

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