Viernheim.
Bitterböse Mails und Telefonanrufe an Kommunalpolitiker und Beamte im Rathaus zeigen es: Die 60-prozentige Grundsteuererhöhung auf 450 Berechnungspunkte, die zum 1. Januar in Kraft getreten ist, treibt viele Hauseigentümer um - und manche auf die Barrikaden. Einige Bürger, so die städtische Pressestelle gestern, hätten nach Erhalt des Bescheids Widerspruch eingelegt.
Viel Aussicht auf Erfolg werden sie damit nach fester Überzeugung der Verwaltung nicht haben. Die deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichte hätten in vergleichbaren Fällen "klar entschieden" und sinngemäß geurteilt: "Erhöhungen wie in Viernheim sind nicht sittenwidrig. Sie werden akzeptiert." Die Pressestelle nimmt Bezug auf einen Fall in Berlin. Dort sei der Hebesatz von 660 auf 810 angehoben worden - und am 16. Februar 2011 vom Finanzgericht Berin-Brandenburg als rechtmäßig erkannt worden (Az: 3 K 3096/07).
Bürgermeister Matthias Baaß will es aber nicht dabei belassen, verärgerte Bürger auf die Rechtslage hinzuweisen. Er nutzt die Gelegenheit, um auf die Gründe der Grundsteuererhöhung einzugehen. Sie sei "für Viernheim lebensnotwendig, da vom Bund beziehungsweise Land Hessen immer mehr Aufgaben auf unsere Stadt übertragen wurden, ohne für einen gerechten Finanzausgleich zu sorgen".
Großteil der Einnahmen an Kreis
Den rund zwei Millionen Euro Mehreinnahmen ständen beispielsweise allein bei der Bereitstellung neuer Krippenplätze 1,2 Millionen Euro zusätzlicher Ausgaben gegenüber. Der Gesetzgeber habe die Stadt dazu verpflichtet, ohne für eine Gegenfinanzierung zu sorgen.
Für "nicht normal" hält Baaß es in erster Linie, dass Viernheim fast 57 Prozent seiner Steuereinnahmen (im Jahr 2013 voraussichtlich 23,1 von 40,9 Millionen Euro) vor allem in Form der Kreisumlage (20 Millionen) wieder abgeben muss. Grund für solche "Abnormalitäten" sei das derzeitige Steuerverteilungsmodell, "selbst für Insider kaum noch überschaubar und manchmal ein Buch mit sieben Siegeln". Wenn sich daran nichts ändere, so Baaß, "gehen wir dem Abgrund entgegen". bhr
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