Leserforum - Zu "Gericht hebt Kündigung auf"; "SHM" 18.07. Bewusstes Untergrabender Ehre

Lesedauer

Öffentliche Ämter sind ehrenvoll, so sagt man. Das stimmt auch. Es ist wichtig, dass es Menschen gibt, die diese Ämter übernehmen und mit Leben füllen. Es ist genauso wichtig, dass sich diese Menschen über ihre Aufgaben, ihre Verantwortung und ihre Pflichten bewusst sind, dafür sollen diese Menschen auch ehrenvoll behandelt werden.

Gleiches darf und muss allerdings auch im Umgang dieser Menschen mit den ihnen anvertrauten Mitarbeitern geschehen. Respektvoller Umgang untereinander ist unabdingbar. Im Fall der Kündigung des Musikschulleiters Claus Schmitt hat man diesen respektvollen Umgang vermissen lassen, auch in öffentlichen Äußerungen. Da ging es um das bewusste und gewollte Untergraben des Ansehens und der Ehre eines Menschen. Und es ging schief, man hat sich viel zu weit aus dem Fenster gelehnt und dabei das Gleichgewicht verloren.

Fehler können geschehen, auch öffentlich. Was dann jedoch folgen muss, ist das Eingeständnis dieser Fehler, ebenfalls öffentlich. Was nun, nach dem letztinstanzlichen Urteil, kommen muss, ist eine vollständige Rehabilitation. Wir warten auf Entschuldigungen, öffentliche Entschuldigungen.

Wir sehen eine Reihe von Amtsträgern, die an den offensichtlich ungerechtfertigten Kündigungen des Musikschulleiters Claus Schmitt beteiligt waren, die diese mitverantworten. Deren öffentliche Stellungnahme erwarten wir.

Wir erwarten diese Stellungnahmen in zumindest gleicher Art und Weise, wie sie auch damals öffentlich bei laufendem Gerichtsverfahren über das schwebende Verfahren gemacht wurden.

Wir sehen an allererster Stelle den Bürgermeister, Herrn Baaß, aber des weiteren auch den Justiziar der Stadt, Herrn Fleischer, den Vorsitzenden und die Mitglieder des Magistrats, den Amtsleiter des Amtes für Kultur, Bildung und Soziales, Herrn Stöppel, den Vorsitzenden und die Mitglieder des Personalrats sowie die Vorsitzenden aller Fraktionen der Stadtverordneten in der Pflicht, die Ehre eines Bürgers unserer Stadt, die zu Unrecht beschmutzt wurde, wiederherzustellen und sich zu entschuldigen.

Darüber hinaus stünde es allen Genannten gut zu Gesicht, wenn sie dafür Sorge tragen würden, dass eine Wiedergutmachung für entgangene öffentliche Würdigungen und Ehrungen, die dem Musikschulleiter im Jahr 2014 für seine 25-jährige Tätigkeit vollkommen zu Unrecht vorenthalten wurden, erfolgen würde.

Verantwortungsbewusstes Handeln zeigt sich gerade auch dann, wenn man in der Lage ist, sich seinem Fehlverhalten zu stellen und dieses zu korrigieren.

Es ist eine Frage der Ehre.