Beschneidung bei Kindern - Hygienische Gründe können bei uns nicht angeführt werden / Gesetzliche Regelung schwierig Volljährige können entscheiden

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Anfang Mai dieses Jahres hatten Richter des Kölner Landesgerichts die religiös motivierte Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung bewertet. Das Urteil hatte bei Muslimen und Juden Empörung und Proteste ausgelöst.

In dieser Frage kollidieren die Artikel 2 und 4 des Grundgesetzes (GG) miteinander. Nach Artikel 2, Absatz 2 GG hat jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit; der Artikel 4 GG behandelt die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Zu beachten ist aber auch der Artikel 6 des Grundgesetzes. Hiernach sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern, ja sogar ihre Pflicht.

Das Bundeskabinett hat nun Anfang Oktober 2012 in einem Gesetzentwurf der Religionsfreiheit Vorrang eingeräumt und unter bestimmten Voraussetzungen Straffreiheit vorgesehen: der Eingriff muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden; die Abtrennung der Penisvorhaut darf in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes auch von besonders ausgebildeten Vertretern der Religionsgemeinschaft vorgenommen werden. In der Schwetzinger Zeitung vom 8. September ist ein Leserbrief mit der Überschrift: "Worauf basiert die Beschneidung eigentlich?" veröffentlicht worden. Die Verfasserin dieses Beitrags, Dora Weimer, nimmt Bezug auf die ersten fünf Bücher Moses, die etwa 3 500 Jahre alt sind. Hiernach habe Gott etwa 500 Jahre vorher mit dem Stammvater Abraham folgenden Bund geschlossen: "Alle Männer unter euch sollen an der Vorhaut ihres Gliedes beschnitten werden und zwar am achten Tag nach der Geburt; wer sich nicht beschneiden lässt, muss aus dem Volk Israel ausgeschlossen werden."

Es stellt sich nun für mich die Frage, welche Gründe den Stammvater Abraham - unter Berufung auf Gott - zu dieser Weisung veranlasst haben. Frau Weimer teilt meine Vermutung, dass Wassermangel im Orient und die daraus resultierende mangelnde Hygiene nicht selten zu Infektionen im Genitalbereich führten. In Europa und in den nördlicheren Regionen steht aber genügend Wasser zur Verfügung. Aus dem Gesichtspunkt der Hygiene sehe ich deshalb für Migranten, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, keine Notwendigkeit, ihre Kleinkinder oder Jugendlichen beschneiden zulassen.

Auch die Bamberger Urologin Antje Yael Deusel, eine ausgebildete jüdische Beschneiderin und Rabbinerin, begründet die Beschneidung unter anderem mit einer besseren Hygiene zur Vermeidung von Infektionen und als Vorbewegungsmaßnahme gegen Krebs. Ich meine, wenn sich erwachsene oder volljährige Menschen aus religiösen Gründen trotzdem einer schmerzhaften Beschneidung unterziehen wollen, bleibt es ihnen überlassen.

Alfons Kalb, Ketsch

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