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Wohnungsrecht: Vermieter muss Selbstnutzungswunsch vernünftig und nachvollziehbar begründen

Vorgeschobener Eigenbedarf

Wenn ein Vermieter eine Wohnung wegen Eigenbedarfs kündigt, muss er im Kündigungsschreiben eingehend darlegen, warum er diese Wohnung für sich oder seine nahen Angehörigen benötigt. Die Gründe für den Selbstnutzungswunsch müssen vernünftig und nachvollziehbar sein. Aber nicht in jedem Fall wird der Wunsch ernsthaft verfolgt.

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