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Prozess: Schwurgericht verurteilt 64-Jährigen wegen versuchten Totschlags / Verteidigung hatte auf passive Sterbehilfe plädiert
Von unserer Mitarbeiterin Eva Ehret
Das Gefängnis bleibt dem 64-jährigen Arzt, gegen den das Landgericht fünf Tage lang wegen Verdachts des versuchten Mordes an einer Patientin verhandelt hat, erspart. Zwei Jahre mit Bewährung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Urkundenfälschung - so entschied das Schwurgericht gestern. Dazu fünf Jahre Berufsverbot, und er muss als Bewährungsauflage eine Geldbuße von 30 000 Euro an die Staatskasse zahlen.
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