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Gericht: Seckenheimer Paar wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt
Von unserem Redaktionsmitglied Simon Scherrenbacher
Rhein-Neckar. 74 Hunde, 31 Katzen, 33 Mäuse, 13 Kaninchen, sechs Schildkröten, sechs Vogelspinnen, fünf Chinchillas, fünf Echsen, zwei Hamster, zwei Frettchen und zwei Königspythons: All diese Tiere hat ein Paar in seinem Haus in Seckenheim gehalten. Weil das unter artgerechten Bedingungen nicht möglich war, hat das Mannheimer Amtsgericht die 47-Jährige und ihren 48 Jahre alten Partner zu einer elf- beziehungsweise siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Für drei Jahre dürfen sie weder Tiere halten noch mit ihnen handeln.
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