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Gesundheit: Die Große Koalition will Spätabtreibungen neu regeln / Ärzte sollen in die Pflicht genommen werden

Drei Tage Bedenkzeit?

Von unserem Redaktionsmitglied Stefanie Ball

Mannheim. 90 Prozent der Frauen, die während der Schwangerschaft erfahren, dass ihr Kind das Downsyndrom haben wird, treiben es ab. Eine obligatorische Beratung, eine Bedenkzeit zwischen Diagnose und Abbruch der Schwangerschaft gibt es nicht. Noch nicht. Der Bundestag diskutiert heute, ob der behandelnde Arzt nicht verpflichtet werden soll, die Frau nach einem solchen Befund - sei es Downsyndrom oder eine andere schwere Erkrankung des Ungeborenen - zu beraten und auf weitere psychosoziale Hilfsangebote hinzuweisen. Und ob nicht mindestens drei Tage vergehen sollten, ehe die Mutter ihr behindertes Kind abtreiben darf. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die SPD-Politikerin und Vorsitzende des Familienausschusses des Bundestags, Kerstin Griese, gemeinsam mit der Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt und ihrer SPD-Kollegin Andrea Nahles erarbeitet hat.

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