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Urteil: Landesarbeitsgericht lässt Revision zu
Von unserem Redaktionsmitglied Waltraud Kirsch-Mayer
Mannheim/ Karlsruhe. Gegen seine Kündigung hat ein NPD-Anhänger, der in Karlsruhe bei der Oberfinanzdirektion beschäftigt ist, geklagt und vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg teilweise obsiegt. Allerdings muss das Land den Mann nicht weiterbeschäftigen, solange der Prozess läuft. Revision wurde zugelassen.
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