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Hartz IV: Arbeitsloser darf für Bauwagen Solaranlage kaufen

Anspruch auf Strom

Darmstadt. Auch im Bauwagen haben Hartz IV-Empfänger Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben mit einer funktionierenden Stromversorgung. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht in Darmstadt das Rhein-Main-Job-Center verpflichtet, einem 43-Jährigen ein Darlehen zum Kauf einer Solaranlage zu geben (Az.: L 7 AS 326/09 B ER). Der Mann lebt in einem eigenen Bauwagen auf einem Wagenplatz in Frankfurt ohne öffentliche Stromversorgung. Da er Strom über eine rund 6000 Euro teure Solaranlage bezog (andere Generatoren waren auf dem Platz nicht erlaubt), beantragte er im Oktober 2007 Ersatz, als diese kaputt war. Das Job-Center lehnte ab. In zweiter Instanz gewann nun der Arbeitslose. lhe

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