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Grundschulempfehlung: Stimmen Eltern und Lehrer nicht überein, bleiben noch das Beratungsverfahren und später die Aufnahmeprüfung
Von unserem Redaktionsmitglied Simone Kiß-Epp
In den nächsten Tagen flattert sie den Eltern ins Haus, spätestens bis zum 4. März liegt sie auf dem Tisch: die Grundschulempfehlung, die in Baden-Württemberg verbindlich regelt, welche Schulart das Kind nach der vierten Klasse besucht. Die Methode ist nicht unumstritten: Oft stimmen Eltern mit der Meinung der Lehrer nicht überein und streben einen höherwertigen Schulabschluss für ihr Kind an - ein nur allzu verständliches Verhalten, schließlich wollen sie, dass ihre Tochter oder ihr Sohn später mit optimalen Voraussetzungen in den umkämpften Arbeitsmarkt starten kann.
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