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Amtsgericht: Bewährungsstrafe für 42-Jährigen Albaner
Von unserem Mitarbeiter Volker Widdrat
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Schwetzingen einen Hockenheimer zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Anklage hatte dem 42-jährigen Albaner vorgeworfen, seine jetzt von ihm getrennt lebende Ehefrau zu Boden geworfen und über einen Weg zur Eingangstür der gemeinsamen Wohnung geschleift zu haben.
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