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Klimaschutz: Strengere Regelungen beim Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid / Übergangsfristen für ältere Anlagen
Oberhausen/Leipzig. Für Kamin- und Kachelöfen gelten ab 22. März neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Betroffen sind auch Heizungsanlagen, die mit Festbrennstoffen wie Holzscheiten, Pellets, Hackschnitzeln oder Kohle heizen. Verbindlich seien die neuen Regeln aber zunächst nur für Öfen, die ab dem Stichtag neu installiert werden, erklärt Esther Stahl vom Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik (UMSICHT) in Oberhausen. Die Grenzwerte richten sich nach der Größe der Anlage und der Art des Brennstoffs.
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