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Hochschule: Studenten müssen ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden, wenn sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können
Von unserem Redaktionsmitglied Simon Scherrenbacher
Wer als Angestellter krank wird, muss in der Regel ab dem dritten Tag eine Krankmeldung bei der Firma einreichen. Ob der Patient unter Halsweh leidet oder sich den Magen verdorben hat, verrät der "gelbe Zettel" nicht; er bescheinigt nur die Arbeitsunfähigkeit. Bei Studenten an der Universität Heidelberg ist das anders: Im Einzelfall müssen sie genau nachweisen, warum sie eine Prüfung nicht ablegen können, und ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Der Landesdatenschutzbeauftragte segnet diese Praxis ab.
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