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Kachelmann-Verfahren: Schweizer Zeitung wirft Befangenheit auf
Von den Redaktionsmitgliedern M. Wirth, A. Lin, J. Gruler
Mannheim/Schwetzingen/Oftersheim. Die Frage der möglichen Befangenheit des in Oftersheim wohnenden Vorsitzenden Richters der 5. Strafkammer, Michael Seidling, kursierte gestern im Internet und in einigen Zeitungen. Die schweizerische "Sonntagszeitung" hatte zum Thema Kachelmann in ihrer Ausgabe vom 18. Juli hervorgehoben, dass Seidling in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des TSV Oftersheim eine ähnliche Funktion innehabe wie der Vater des Opfers und langjährigen Lebensgefährtin des Wettermoderators - denn dieser war jahrelang Vorsitzender des TV Schwetzingen und ist heute Ehrenmitglied. Da ja die beiden Vereine in Sachen Handball bei der HG Oftersheim/Schwetzingen gemeinsame Sache machen, liege Befangenheit nah, schlossen die Schweizer Journalisten kühn. Dass sich der Vater des Opfers schon vor vielen Jahren, nämlich im Jahr 1987, vom Vorsitzendenamt zurückgezogen hatte und zwischenzeitlich der Verein mehrere andere Vorsitzende hatte, spielte für sie keine Rolle.
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