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Mit der Zulassung der Mordanklage gegen Verena Becker als Mittäterin im Fall Buback ist das Stuttgarter OLG auf die harte Linie der Bundesanwaltschaft eingeschwenkt. Die Richter bewerten die vorgelegten Beweise im Vorfeld des Prozesses als so gravierend, dass es mit einer ausreichend hohen Wahrscheinlichkeit zur Verurteilung kommen wird. Diese Einschätzung ist umso bemerkenswerter, als der Bundesgerichtshof bei der Haftfrage zu einer anderen Auffassung gelangte. Und der BGH ist immerhin die Revisionsinstanz.
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