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Sicherungsverwahrung: CDU-Expertin plädiert für den Bau spezieller Haftanstalten / FDP setzt weiter auf die Fußfessel
Von unserem Korrespondenten Rudi Wais
Berlin. Hans-Peter W. ist kein Einzelfall. Weil die sogenannte Sicherungsverwahrung nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht nachträglich verlängert werden darf, ist der 53-jährige Sexualverbrecher nach fast 30 Jahren in Haft seit kurzem ein freier Mann - und zum Synonym für einen handfesten Koalitionskrach geworden. Während Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) juristische "Altfälle" wie Hans-Peter W. nun mit Hilfe elektronischer Fußfesseln überwachen will, möchte die Union Straftäter auch in Zukunft noch rückwirkend in Sicherungsverwahrung nehmen. Im Gespräch ist auch eine Art Spezialgefängnis für sie.
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