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Eine alleinerziehende Mutter verlangte von ihrem Arbeitgeber die Erstattung von Kosten, die ihr dadurch entstanden waren, dass sie als Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an zwei Sitzungen des Gesamtbetriebsrats und an einer Betriebsräteversammlung insgesamt zehn Tage ortsabwesend war und während dieser Zeit für die Betreuung ihrer elf und zwölf Jahre alten Kinder fremde Hilfe in Anspruch nehmen musste.
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