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Glücksspiel: Europäischer Gerichtshof entscheidet am Mittwoch über Zulässigkeit privater Angebote / Laut Behörde in Ludwigshafen 41 Einrichtungen geschlossen
Von unserem Redaktionsmitglied Martin Geiger
Die Internetseite des Europäischen Gerichtshofs ist recht nüchtern gestaltet. Kritiker würden sagen, sie ist sehr schlicht, während andere denken mögen, so gehört es sich für eine seriöse Institution. Auf jeden Fall lädt die Seite nicht dazu ein, einfach mal zum Spaß herumzusurfen und stundenlang von einem interessanten Punkt zum nächsten zu klicken. Und doch wird sie am Mittwoch hohe Zugriffsraten aus Deutschland verzeichnen. Denn dort wird, kurz nachdem die Große Kammer um 9.30 Uhr zusammengetreten ist, ein Urteil zu lesen sein, das für fast alle größeren Städte der Republik von Bedeutung ist: Das höchste europäische Gericht entscheidet darüber, ob private Glücksspielangebote in Deutschland zulässig sind - und stellt damit eine entscheidende Weiche für die Zukunft der umstrittenen Wettbüros in Ludwigshafen.
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