Landgericht:
Plädoyers im Prozess gegen Mohamed K. / 34-Jähriger soll Frau und Kinder in Tunesien festgehalten haben
Staatsanwältin fordert elf Jahre Haft
Von unserer Mitarbeiterin Barbara Klauß
War die Frau freiwillig in Tunesien - oder wurde sie gezwungen?
© dpa
Hat die junge Frau mit ihren drei kleinen Kindern ein Jahr lang freiwillig in Tunesien gelebt? Oder wurde sie von ihrem damaligen Ehemann Mohamed K. dort festgehalten, gar geschlagen und vergewaltigt? Diese Frage stellt sich derzeit der vierten Strafkammer des Mannheimer Landgerichts. Hier muss sich Mohamed K., 34 Jahre, wegen Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und anderen Delikten verantworten.
Aussage steht gegen Aussage. Die geschiedene Frau des Angeklagten, die als Nebenklägerin auftritt, beschuldigt ihn schwer. Es sind vor allem ihre Angaben, auf die sich die Staatsanwältin gestern in ihrem Plädoyer stützt. Ohne das Wissen seiner Frau habe Mohamed K. demnach beschlossen, Deutschland zu verlassen, um mit ihr und den drei Kindern im Alter zwischen eineinhalb und sechs Jahren in seiner Heimat Tunesien zu leben. Während eines Urlaubs im August 2008 habe er ihnen eröffnet, dass sie nicht zurückkehren würden. Sie hätten auf einem abgelegenen Hof bei der Familie des Angeklagten gelebt. Die Nebenklägerin, knapp 30 Jahre alt, habe sich nicht frei bewegen dürfen, sagt die Staatsanwältin, sei überwacht worden. Im Frühsommer 2009 versuchte sie demnach, mit den Kindern zu fliehen. Doch die Flucht scheiterte. Zur Strafe, sagt die Staatsanwältin, habe Mohamed K. gemeinsam mit seinem Bruder eineinhalb Stunden auf die Frau eingeschlagen und eingetreten. Zeugen haben ihre Wunden gesehen. Mit diesen Wunden allerdings, so Verteidigerin Andrea König-Biebelheimer, habe ihr Mandant nichts zu tun.
Später habe K. seine Frau etwa zehn Tage eingesperrt, sie geschlagen und zwei Mal vergewaltigt, sagt die Staatsanwältin weiter. Im August 2009 habe sie schließlich nach Deutschland fliegen dürfen. Ohne Kinder. Die leben bis heute bei der Familie des Angeklagten in Tunesien, während er hier in Untersuchungshaft sitzt. Seit Monaten hatte die Nebenklägerin angeblich keinen Kontakt zu ihnen. Die Ehe ist inzwischen geschieden. Doch das Sorgerechtsverfahren läuft noch. Hier sieht Verteidigerin König-Biebelheimer das Motiv dafür, dass die Nebenklägerin ihren Mandanten beschuldigt: "Entscheidend für die Nebenklägerin ist, ihn für möglichst lange Zeit hinter Gitter zu bringen, damit sie die Kinder bekommt." Weder die Misshandlungen noch die Vergewaltigungen habe es gegeben.
Auch dass die Nebenklägerin nichts von der Auswanderung gewusst habe, glaubt die Verteidigerin nicht. Man habe sich mit einem vollbepackten Transporter auf den Weg gemacht, sie selbst habe die beiden Kleinen vom Kindergarten abgemeldet. "Das sind Indizien dafür, dass die Angaben der Nebenklägerin nicht glaubhaft sind", findet die Anwältin und beantragt, Mohamed K. von den schwerwiegenden Vorwürfen freizusprechen.
Anders die Staatsanwältin: Sie plädiert auf eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. Das Gericht verkündet heute um 11 Uhr das Urteil.
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