Stuttgart.
Während Rheinland-Pfalz die Zeugen Jehovas mit den Kirchen gleichstellen muss, ist in Baden-Württemberg ein vergleichbarer Rechtsstreit noch nicht entschieden. "Wir haben das Urteil aus Mainz zur Kenntnis genommen", sagt ein Stuttgarter Regierungssprecher. "Allerdings ruht das Verfahren bei uns noch vonseiten der Klägerin."
Rheinland-Pfalz ist das 14. Bundesland, in dem die Glaubensgemeinschaft den Status als Körperschaft öffentlichen Rechts erhält. Baden-Württemberg hat dies zu Zeiten der CDU/FDP-Landesregierung Anfang 2011 abgelehnt. Die Zeugen Jehovas ließen ihre daraufhin eingereichte Klage später ruhen, weil sie inzwischen vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen sind. Ihre Beschwerde dort richtet sich gegen das Land Bremen, das die Anerkennung in Gesetzesform verweigert hat. Im Südwesten geschah dies via Verwaltungsakt.
Sowohl das Staats- als auch das Kultusministerium haben sich noch nicht festgelegt, ob Grün-Rot die Linie der schwarz-gelben Vorgängerregierung beibehalten will. jor
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