Marktplatz Investitionen stärken das Zentrum nicht

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„Stadt will das Zentrum mit hohen Investitionen stärken“; „Richter: Wettlauf mit der Zeit“, BA vom 25. Januar

Über den Marktplatz und das Haus am Markt kann ein Stadtverordneter 2018 nur verantwortungsvoll entscheiden, wenn er die diesbezüglichen BA-Beiträge aus den Jahren 1978 (viele), den Beitrag vom 24. Juni 1981 (die darin genannten Personen haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt) sowie den Beitrag vom 23. Februar 1989 kennt.

Transparenz wird nicht umgesetzt

Die Bensheimer Kommunalpolitiker verwenden häufig das Wort Transparenz, leider wird es allzu oft inhaltlich nicht umgesetzt. Deshalb zur Erinnerung: Der aktuelle Kostenvergleich „Neubau zu Sanierung/Bürgerhaus 2017“ ist immer noch nicht veröffentlicht. Auch gibt es noch immer keine konkreten Aussagen zur Sanierung des Dalberger Hofs (Maßnahmen/Kosten).

Kann „die Stadt“ tatsächlich das Zentrum mit „hohen Investitionen“ stärken? Diese Aussage wird bezweifelt. Natürlich müssen der innerstädtische Handel sowie die gastronomischen Angebote erhalten und gestärkt werden.

Wer ist regresspflichtig?

Leider können auch „hohe Investitionen“ in den Sand gesetzt werden. Deshalb sollte meines Erachtens die „Regresspflicht“ thematisiert werden. Da in der Hessischen Gemeindeordnung das Thema „Regressforderungen“ nicht geregelt wird, sollte dieses in einer städtischen Satzung eindeutig geregelt sein und bei Bedarf konsequent umgesetzt werden.

Haus am Markt: Zitat „Für das Familienzentrum wären das erste und zweite Obergeschoss vorgesehen“. Dieses Zentrum kann jetzt schon im „Kaufhaus Krämer“ untergebracht werden; dazu ist kein Neubau erforderlich. Ergänzend die Fragen: Wie hoch ist 2018 der Stand der Kredite, die für den Bau des Hauses am Markt in den 1970er benötigt wurden? Welche Laufzeiten wurden damals vereinbart?

MEGB: Zitat „Unberührt davon bleibt die Modernisierung des Bürgerhauses. (…). Auf Nachfrage kommentierte Richter mit Blick auf das Finanzierungsmodell: Das ist für die MEGB praktisch ein Nullsummenspiel.“ Frage: Wer zahlt, wenn es kein Nullsummenspiel wird, wieder der Steuerzahler?

Am 19.04.2017 war im Internet zu lesen: Zitat „Der MEGB wird vorgeschlagen, die Altschulden in Höhe von gut einer Million Euro, die auf dem bestehenden Bürgerhaus liegen, im Jahr 2018 durch eigene Liquiditätsmittel zu tilgen.“ Fragen: Wie hat die MEGB darauf reagiert? Kann dieser Vorschlag von der MEGB umgesetzt werden? Woher hat die MEGB diese finanziellen Mittel? Doch wohl auch vom Steuerzahler.

Gegen den Online-Handel: Dagegen hilft kein Haus am Markt im neo-neoklassizistischen Stil. Die Innenstadt muss bewohnt werden, Bewohner beleben die Innenstadt. Es gibt eine weitere Möglichkeit die Innenstadt zu beleben: Die Parkhäuser können probeweise für zwei Jahre kostenlos genutzt werden, die Gäste und Käufer, diese beleben zusätzlich die Innenstadt, haben jetzt Zeit, sich in Ruhe mit den Angeboten zu beschäftigen.

Nach zwei Jahren wird der Erfolg der Maßnahme bewertet: Hat sich das Angebot der Stadt gelohnt oder nicht? Wenn nicht, dann hilft überhaupt kein Neubau, das jetzige Haus am Markt sollte weiter genutzt werden. Erst danach sollte über „hohe Investitionen“ nachgedacht werden.

Dr. Dieter Markowetz

Bensheim

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