Eine Frage des Wollens

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Zum Thema: Anwohner beobachten „rücksichtsloses Parken und Rasen“vom 1.2.2018

In dem Artikel wird unter anderem das „Rasen“ im verkehrsberuhigten Bereich der Altstadt angeprangert. Zu Recht, meine ich. Denn das Verkehrszeichen 325.1 erinnert daran, dass nunmehr Schrittgeschwindigkeit gilt. In der Rechtsprechung wird eine Geschwindigkeit von 7 km/h genannt. Dass die Geschwindigkeitsüberschreitung technisch bedingt sein soll, kann ich nicht nachvollziehen. Es ist eher eine Frage des Wollens! Das Fahren von Schritttempo bedeutet nichts anderes, als das Fahrzeug mit Leerlaufdrehzahl im ersten Gang dahinrollen zu lassen. Das geht, wetten dass! Viele Verkehrsteilnehmer glauben es einfach nicht. Es wird im zweiten oder dritten Gang durch die Altstadt gefahren. Und Fußgänger werden gelegentlich durch Hupen genötigt, rasch zur Seite zu springen. Das ebenfalls erwähnte Parkproblem resultiert in vielen Fällen doch aus Bequemlichkeit. Das Problem kann zum Teil dadurch gelöst werden, dass das Auto außerhalb der Altstadt geparkt wird oder gleich zuhause bleibt. Auch zum Nutzen der Verkehrsentflechtung und der Umwelt.

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