Mögliche Lösung - Fahrradstraße wird bevorzugt

Tempo-30-Zone ist nicht ohne Alternativen

Von 
Carsten Meyer
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Die Tempo-30-Zone ist die in Deutschland übliche Geschwindigkeitsbegrenzung vor beispielsweise Altenheimen, Krankenhäusern oder Kindergärten – und eben auch vor Schulen. Doch ist dies auch die beste Wahl? Für die Schülervertretung des Goethe-Gymnasiums Bensheim zumindest nicht. Denn die aktuelle Straßenverkehrsordnung ermöglicht der Straßenplanung diverse sinnvolle Alternativen, von denen im Folgenden drei näher erläutert werden.

Vor Schulen herrscht reges Treiben, besonders wenn um 13 Uhr der Schulgong ertönt und alle schnellstmöglich nach Hause gehen möchten. Da kommt es leider schon mal vor, dass ein Schüler ohne zu schauen über die Straße rennt oder eine Schülerin unachtsam mit ihrem Fahrrad auf die Fahrbahn einbiegt. Wenn ein Autofahrer tatsächlich nur die erlaubten 30 km/h fährt, hat er trotzdem einen Anhalteweg von ganzen 15 Metern, die Kollision ist vorprogrammiert. Um Unfälle künftig aktiver vorzubeugen hat die Schülervertretung des Goethe-Gymnasiums drei Möglichkeiten näher angeschaut, welche zu einer höheren Verkehrssicherheit führen sollen. Konkretes Anliegen ist dabei die Neugestaltung eines Teilstückes der Lindenstraße zwischen der Fröbelstraße und dem Auerbacher Weg.

(Temporäre) Sperrung

Die Lindenstraße kann zu den drei Stoßzeiten (vor der ersten Stunde [7:30 - 7:50] /nach der sechsten Stunde [12:55 - 13:15] und nach der neunten Stunde [15:25 - 15:40]) durch hochfahrende Poller und Beschilderung für den Normalverkehr gesperrt werden. Dies führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler sicher die Straße nutzen können und ihnen keinerlei PKWs in die Quere kommen. Problematisch hierbei ist, dass Anwohner und Lehrkräfte die Straße nicht befahren können und warten müssen, um zu deren Einfahrten oder Parkplätzen zu gelangen. Daher stellt auch diese Option keine optimale Lösung dar.

Verkehrsberuhigter Bereich

Besser bekannt als Spielstraße bremst ein verkehrsberuhigter Bereich den Verkehr auf 7 km/h ab (auch die Radfahrer) und sorgt somit für mehr Sicherheit. Hier gilt das Prinzip gegenseitiger Rücksichtnahme. Zur besseren Wahrnehmung heben sich diese Straßen häufig optisch von einer klassischen 30er-Zone ab. Das Anhalten zum Ein- und Aussteigen ist jedoch gesetzlich gestattet, das Problem parkender Autos ist somit nicht gelöst.

Fahrradstraße

Eine Fahrradstraße zeichnet sich dadurch aus, dass Radfahrer die vorherrschende Verkehrsart darstellen, was rund um das „Goethe“ klar gegeben ist. Fahrräder dürfen hier auch nebeneinander fahren und haben somit die komplette Fahrbahn für sich. Dem Normalverkehr ist die Durchfahrt nicht mehr gestattet, lediglich direkte Anwohner sowie Lehrerinnen und Lehrer auf dem Weg zu den Parkplätzen ist die Durchfahrt genehmigt, jedoch müssen sie sich den Zweirädern unterordnen. Das Anhalten, um Kinder ein- und aussteigen zu lassen, ist selbstverständlich verboten. Die Verwaltungsvorschrift der StVO schreibt zur Einrichtung einer neuer Fahrradstraße Folgendes: Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies bald zu erwarten ist.

Die Schülervertretung begrüßt und präferiert diese Lösungsmöglichkeit, da sie zusätzlich zur deutlich höheren Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler beiträgt. Zudem garantiert sie den umliegenden Anwohnern mehr Ruhe, da der Durchfahrtsverkehr abgestellt wird. Zusätzlich fördert eine Fahrradstraße das Image einer grünen, alternativen und fahrradfreundlichen Stadt, wie es Bensheim gerne sein möchte.

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