„Riedwiese: Brecheranlage vom Tisch“, BA vom 10. August
Ein erster Teilerfolg der Gegner des Vorhabens Riedwiese ist mit der Äußerung des politischen Willens der Regierungskoalition in der Bensheimer Stadtverordnetenversammlung erreicht. Die Brecheranlage scheint vom Tisch zu sein.
Es bleibt aber immer noch die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Nutzung der Riedwiese als Gewerbegebiet mit einer bundesrechtlich zulässigen Lautstärke von 65 dB (A) tagsüber und 50 dB (A) nachts. Die Einordnung der Riedwiese als Gewerbegebiet bleibt das Grundproblem.
Interessanter Ansatz
Denn Ansatz, die Gremien und die Geschäftsführung der MEGB zu bitten oder aufzufordern, sie sollen sicherstellen, dass keine Bauschuttanlage errichtet oder betrieben werden kann, finde ich zumindest mal interessant. Die Organe der MEGB sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.
Die Gesellschafterversammlung der MEGB (das wäre die Ratshausspitze der Stadt Bensheim) kann verbindlich und muss das in diesem Fall auch tun, den Aufsichtsrat und die GmbH-Geschäftsführung im oben beschriebenen Sinne verbindlich anweisen.
Rechtlich ambitioniert
Wie man allerdings Nutzungseinschränkungen für das Grundstück Riedwiese über den Kaufvertrag darstellen möchte, erscheint ökonomisch und rechtlich ambitioniert. Würden Sie ein Grundstück kaufen, auf das nach Bebauungsplan ein Einfamilienhaus gebaut werden kann, der Verkäufer aber vereinbaren möchte, dass nur eine Gartenhütte darauf gestellt werden darf?
Warum überlassen wir dieses Anfang Juli gemähte Weizenfeld an der Riedwiese nicht den acht Rebhühnern und anderem Tieren, die dort am frühen Morgen zu beobachten sind?
Und die Helfer in der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes würden beim Start zu ihren jährlich 4500 Einsätzen möglicherweise nicht das eine oder andere Mal vom Schwerlastverkehr behindert.
Peter Werhan
Bensheim