EU: Energiebedarf nahe Null

Niedrigstenergiehaus: Mit dem Standard von morgen heute schon sparen

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Neubauten müssen spätestens ab 2021 im Niedrigstenergiestandard mit einem Energieverbrauch nahe Null errichtet werden.

© djd/Paul Bauder

Bereits in wenigen Jahren sollen Niedrigstenergiehäuser laut der EU-Gebäuderichtlinie der verbindliche Standard für den Neubau von Wohngebäuden in der Europäischen Union werden. Gemäß dem Artikel 2 der Richtlinie sind das Gebäude, die eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweisen. Der Energiebedarf soll fast bei Null liegen oder sehr gering sein und zu einem wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.

Dämmstoffe und Wärmeschutzverglasung

"Neben der Nutzung von Energiequellen am Standort etwa über Wärmepumpen, Solarthermie oder Photovoltaik wird eine konsequent effiziente Wärmedämmung der Gebäudehülle und vor allem des Dachs eine wesentliche Rolle spielen", erklärt Bauen-Wohnen-Spezialist Martin Schmidt. Gefragt sind Dämmstoffe und Systeme, die einen hochwertigen, lückenlosen Wärmeschutz möglich machen, ohne dass das Haus in extrem dicke Dämmschichten eingepackt wird. Denn gerade in städtischen Regionen ist Raum teuer. Hocheffiziente Polyurethan-Hartschaumdämmungen können wesentlich schlanker als andere Materialien aufgebaut werden, um einen definierten energetischen Standard zu erreichen. Dass sie besonders langlebig und resistent gegen Schimmel und Schädlinge sind, wirkt sich auf ihre Gesamt-Umweltbilanz positiv aus. Eine weitere Möglichkeit, den Energiebedarf eines Hauses positiv zu beeinflussen, ist es, Fenster einzubauen, die über eine Wärmeschutzverglasung verfügen und somit ebenfalls einen Beitrag zur schützenden Gebäudehülle leisten.

Fördergelder nutzen

Wer heute baut, sollte nicht nur die gesetzlichen Vorschriften bei der Wärmedämmung einhalten, sondern sich an den Vorgaben für die Zukunft orientieren. Das kann sich von Anfang an lohnen. Zum einen kann in Häusern mit gutem Wärmeschutz von Anfang an mit sehr geringen Energiekosten gerechnet werden. Zum anderen gibt es Fördergelder von der KfW nur für Gebäude mit einem besseren Energiestandard, als ihn die aktuelle Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt. djd/imp

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