Finanzexote am Beratermarkt

Vermögenswerkstatt: Langjährige Expertise in Finanzenangelegenheiten

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Der Honorar-Finanzanlageberater Volker Hildebrand repräsentiert einen der wenigen Finanzexoten am deutschen Beratermarkt. Bundesweit gibt es nur 139 Vertreter dieser Berufsgruppe. "Ich bin Anwalt in Finanzangelegenheiten und helfe meinen Kunden mit nicht spekulativem, aber rationalem und langfristig orientiertem Sparen und Investieren zu einer erfolgreichen Vermögensentwicklung", sagt Volker Hildebrand. Sein Lebensmotto "Ehrlich währt am Längsten" setzt er dabei auch in seiner Finanzberatung um, und zeigt seinen Kunden Möglichkeiten, wie sie ihre Produktkosten reduzieren und damit finanzielle Mehrwerte schaffen.

Die Vorgehensweise Hildebrands beruht hierbei auf dem Konzept einer langfristigen und risikoorientierten Vermögensentwicklung mittels finanzwissenschaftlicher Grundsätze und akademischer Forschung. Volker Hildebrand war 20 Jahre für eine Genossenschaftsbank tätig und hierbei in leitender Position für Vertrieb und vermögende Privatkunden zuständig. Seine langjährige Expertise macht ihn zu einem Spezialisten für individuelle Finanzstrategien. Im Vergleich zur klassischen Vermögens- und Finanzberatung verzichtet Hildebrand auf anfallende Provisionen und leitet Bestandserträge direkt an die Kunden weiter. Dank seines Verzichts auf jegliche Provisionszahlungen Dritter erhalten die Kunden die Vorteile von Kostenersparnis und Transparenz. Denn Sie bezahlen lediglich das gemeinsam vereinbarte Honorar für die Beratung als Dienstleistung - so wie bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt seit jeher üblich. Er greift dabei auf Produkte zurück, die man bei Banken nicht erhält.

Die aktuellen Schwerpunkte der Vermögenswerkstatt liegen auf prognosefreier Vermögensentwicklung, die das Ziel hat, langfristig höhere Rendite zu erzielen. Auch die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen übernimmt er, wenn diese oft auch nach Jahren unrentabel geblieben sind. Der BGH bestätigte in vielen Urteilen, dass bei Verträgen, die zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen wurden, die Widerrufsbelehrung in der Regel fehlerhaft war. So können noch heute Verträge, die damals abgeschlossen wurden, widerrufen werden. Das gilt auch für stillgelegte oder bereits gekündigte Verträge, die ausgezahlt sind. Da die Versicherungen einen Nutzen aus der Police erzielt haben, muss der Kunde hieran rückwirkend noch beteiligt werden. Die Prüfung rechtlicher Grundlagen einer Rückabwicklung sowie die Berechnung des möglichen Streitwertes bedarf eines rechtlichen Beistands, ist aber kostenfrei. Bei Fragen steht Hildebrand jederzeit gerne zur Verfügung und unterstützt Interessenten bei der Prüfung ihrer Verträge durch spezialisierte Anwälte, ebenfalls kostenfrei. zg

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