Nach dem Tod
- Wünsche und Willenserklärungen des Verstorbenen berücksichtigen
- Verständigung des Bestattungsinstitutes
- Ausstellung des Totenscheins vom Arzt
- Untersuchung für evtl. Kremation beantragen
- Nahe Freunde, Verwandte und Arbeitgeber über den Todesfall informieren
- Sarg, Totenkleidung und Grabstelle wählen
- Bestattungstermin mit dem Friedhof vereinbaren
- Termin mit dem Pfarrer absprechen und Inhalte der Trauerfeier festlegen
- Organisation des Trauermahls
- Traueranzeige schalten
- Blumenschmuck bestellen
- Spätestens am folgenden Werktag den Verstorbenen beim Standesamt abmelden und Sterbeurkunde ausstellen lassen (10-15 Exemplare für Versicherungen und Behörden), benötigt werden hierfür Personalausweis, Geburtsurkunde, Totenschein und Stammbuch des Verstorbenen
Nach der Beisetzung
- Sämtliche laufende Kosten einstellen und Dienstleistungen/Verträge kündigen
- Ca. 1-2 Wochen später Danksagungsanzeige schalten
- Ca. 6 Wochen später Blumengestecke und dergleichen vom Grab abräumen
- Ca. 7 Monate später Grabmahl und Beschriftung aufstellen
Für Erben
- Lassen Sie das Testament eröffnen
- Sind Sie Erbe, dann beantragen Sie beim Nachlassgericht den Erbschein
- Das Finanzamt sollte nach 2-3 Monaten über die Erbschaft informiert werden
Rente
- Falls der Verstorbene Rente bezog, beantragen Sie innerhalb von 20 Tagen bei der Rentenrechenstelle Vorschuss auf Hinterbliebenenrente; hierfür benötigen Sie die Sterbeurkunde, Personalausweis und den letzten Rentenbescheid
- Sowohl eigene Kinder können Waisenrente erhalten, als auch Enkel, Stief- und Pflegekinder, wenn sie im gleichen Haushalt gelebt haben
Versicherungen
- Versicherungen über den Todesfall in Kenntnis setzten
- Diese müssen gekündigt oder beim Weiterlauf umgeschrieben werden
- Bei der KFZ-Versicherungen kann der Ehepartner den Schadensfreiheitsrabatt übernehmen
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