Hygienekonzept für Infostände
Wie bereits Ende April angekündigt, orientiert sich der Umgang der Stadt Bensheim mit Sondernutzungen für Infostände stets an den Verordnungen des Landes Hessen: Somit kann die Stadt wieder eine Sondernutzungserlaubnis erteilen, sobald eine ausführliche Beschreibung vorliegt, in welcher Form der Infostand genutzt werden soll. Das teilte die städtische Pressestelle mit.
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