Hessen. In den nächsten Wochen ist der Transport von sechs Castor-Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung in Biblis geplant. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hatte den Sofortvollzug für die Transportpläne zunächst aufgrund der Corona-Pandemie im März gestoppt, diesen aber nun wieder freigegeben. Der Landesverband Hessen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat nun beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage gegen den Sofortvollzug erhoben. Seit Februar 2020 hatte der BUND in drei Widerspruchsschreiben erhebliche Sicherheitsmängel der Behälter gerügt, über die noch gar nicht entschieden worden seu. Werner Neumann, Atomexperte des BUND Hessen: „Obwohl die Vorsorge gegen erhebliche Schäden durch radioaktive Strahlung gesetzlichen Vorrang hat, wollen BGZ und BASE vollendete Tatsachen schaffen.“
Kern der BUND-Kritik ist, dass es keine Möglichkeit gebe, im Zwischenlager Behälter zu reparieren, wenn der Primärdeckel defekt ist. Für den Fall des Abtransportes der Behälter müsse dieser aber dicht sein. Obwohl Vorgaben der Entsorgungskommission die Vorlage einer genauen Planung zum Bau einer so genannten „Heißen Zelle“ forderten, sei der staatliche Betreiber BGZ darüber hinweggegangen: "Statt jetzt Sicherheit herzustellen, sollen Maßnahmen erst erfolgen, wenn die Probleme aufgetreten sind", schreibt der BUND in einer Pressemitteilung. Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen stellt fest: „Das ist wie eine Sackgasse ohne Wendehammer für den Atommüll. Diese Vorgehensweise ist verantwortungslos, da die nach Atomgesetz nachzuweisende Vorsorge fehlt. Wir fordern, dass die Behälter zu jedem Zeitpunkt repariert werden können, indem beispielsweise vor der Einlagerung erst eine Reparaturstation gebaut wird.“
Ebenso fraglich sei das vorgelegte Reparaturkonzept, wenn während der Einlagerung der Sekundärdeckel undicht wird. Es solle ein „Fügedeckel“ aufgeschweißt und mit großen Ringen fixiert werden. Der Vorschlag der Bundesanstalt für Materialforschung, dass vor der Einlagerung in Biblis mindestens ein Fügedeckel mit allen Materialien vor Ort verfügbar sein muss, sei vom BASE nicht übernommen worden. Für den BUND ist dies ein klares Manko an Sicherheit.
Der BUND kritisiert weiterhin, dass bei der Genehmigung keine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden sei, obwohl die bisherige Genehmigung für diese Behälter gar nicht gültig gewesen sei.
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