Corona-Inzidenzwert bei knapp unter 50 / Maßnahmen festgelegt

Von 
red
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Darmstadt. Vor dem Hintergrund weiter steigender Fallzahlen in Darmstadt und der Annäherung der Inzidenz (aktuell 48,2) an die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern (und damit der vierten Warnstufe im Eskalationskonzept des Landes Hessen) hat der Covid-19-Krisenstab der Wissenschaftsstadt Darmstadt in seiner Sitzung am Freitag (16.10.) festgelegt, dass mit Überschreiten dieser Grenze, zusätzlich zu bereits verfügten Maßnahmen, folgende in Kraft treten:

- Verbindliche Sperrstunde für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbots von Alkohol von 23 bis 06 Uhr.

- Empfehlung, die Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen auf maximal drei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde und maximal zwei Personen pro Besuch zu begrenzen.

Diese Maßnahmen werden von der Wissenschaftsstadt Darmstadt in einer eigenen Allgemeinverfügung niedergelegt und erlassen. Die Maßnahmen gelten so lange, wie die Inzidenz über 50 liegt.

Darüber hinaus wird per Allgemeinverfügung geregelt, dass von Montag (19.) an eine generelle Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für zunächst 14 Tage gilt.

Zusätzlich gelten die bereits per Landesverordnung erlassenen Beschränkungen zu Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum sowie ab einer Inzidenz von 50 wieder ein generelles Besuchsverbot in den Darmstädter Krankenhäusern und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Trauerfeiern.

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