Kreis Bergstraße. Der Corona-Inzidenzwert für den Kreis Bergstraße hat am Sonntag den Wert von 69,13 erreicht und steht damit nicht mehr weit vom Grenzwert 75, ab welchem die fünfte und höchste Stufe des hessischen Eskalationskonzepts zur Eindämmung des Corona-Virus erreicht wird. Der Kreis informiert deshalb darüber, dass an den Bergsträßer Schulen auch in Klassen der Sekundarstufe I (ab Klasse 5) eine Maskenpflicht im Unterricht gelten soll. Diese Regelung gilt zunächst für die zwei Wochen nach den Herbstferien. Im Kreis wird zudem nur noch kontaktloser Sport erlaubt sein, auch im Schulsport. Das Gesundheitsamt empfiehlt überdies, den Sportunterricht im Freien abzuhalten. Diese Regelung gilt zunächst bis 30.11.2020. Die Bürgermeister im Kreis wurden zudem durch den Landrat gebeten, in Kindergärten und Kindertageseinrichtungen auf offene Betreuungskonzepte zu verzichten und die Kinder in getrennten Gruppen zu betreuen.
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