Eilantrag gegen Maskenpflicht im Gottesdienst abgewiesen

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lhe
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Frankfurt. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Priesters gegen die Maskenpflicht bei Gottesdiensten abgewiesen. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und das Verhindern einer Überlastung des Gesundheitssystems hätten Vorrang, hieß es in dem Beschluss vom Dienstag (Aktenzeichen 5 L 2749/20.F). Zudem habe die katholische Kirche selbst das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet. Der Priester hatte seinen Antrag auch damit begründet, es solle bei der Maskenpflicht nach den räumlichen Gegebenheiten und der Gestaltung der Gottesdienste differenziert werden. So hätten die Besucher von katholischen Gottesdiensten nur eine passive Rolle. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.

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