Hessen. Gastronomen in Hessen können sich zur Überprüfung von korrekten Angaben auf den Corona-Gästelisten künftig den Ausweis ihrer Kunden zeigen lassen. "Wir haben ausdrücklich beschlossen, dass auf Verlangen des Servicepersonals derjenige, der in eine Gaststätte möchte, auch den Personalausweis vorlegen muss oder ein anderes amtliches Dokument", sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag in Wiesbaden. Das sei der richtige Schritt um zu verhindern, dass auf den Listen Fantasienamen stünden, die eine Nachverfolgung von Infektionsketten mit Covid-19 verhindern.
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